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Weitere Verschärfungen für Asylsuchende

21.12.2007

Die Schweiz hat gemäss Justizminister Christoph Blocher keine schwerwiegenden Ausländerprobleme. Trotzdem strebt er noch vor Inkrafttreten des neuen Ausländer- und des teilrevidierten Asylgesetzes auf Anfang 2008 weitere Verschärfungen an. Dabei schreckt er nicht vor Eingriffen in die Gewaltentrennung  zurück.

Dringlicher Bundesbeschluss zu Eritrea geplant 

Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2007 die Verordnungen zum revidierten Asylgesetz verabschiedet und das neue Ausländer- und das revidierte Asylgesetz auf Anfang 2008 in Kraft gesetzt. Vor den Medien präsentierte der Justizminister allerdings nicht die neuen teilweise fragwürdigen Regelungen (siehe Unbegleitete Minderjährige bald weniger geschützt?), sondern klopfte sich selber kräftig auf die Schultern: Die in der Vergangenheit ergriffenen Massnahmen seien erfolgreich gewesen, sagte er.

Nun sieht er Handlungsbedarf, weil seiner Meinung nach die Zahl der Asylsuchenden aus Eritrea zu kräftig zugenommen hat. Dies sei auf einen Entscheid der Asylrekurskommission zurückzuführen, wonach Dienstverweigerern aus dem afrikanischen Land Asyl zu gewähren sei. Ein dringlicher Bundesbeschluss soll den Entscheid nun rückgängig machen, obwohl den Deserteuren in Eritrea Folter und Misshandlung droht.  

Gewaltentrennung ade 

Gilt die Gewaltentrennung im Asylrecht nicht mehr? Diese Frage stellt sich noch in einem andern, weit reichenden Zusammenhang, der im Getöse von Blochers Auftritt leider vergessen ging. Das Bundesamt für Migration (BFM) versucht über den Umweg über die Verordnung einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf den Nichteintretenstatbestand von Art. 32 AsylG zu umgehen.

Das Gericht hatte im Entscheid vom Juli 2007 gefordert, dass ein Nichteintretenentscheid aufgrund von Papierlosigkeit nur dann gerechtfertigt sei, wenn nach dem Schnellverfahren feststeht, dass die gesuchstellende Person offensichtlich kein Flüchtling ist. Sobald daran Zweifel bestehen, sei das Bundesamt verpflichtet, im Rahmen einer ordentlichen Prüfung weitere Abklärungen vorzunehmen (siehe hierzu den Artikel Gesuche von papierlosen Asylsuchenden sorgfältig prüfen).

Interpellation Marty fordert Anworten 

Die Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnung war bei Bekanntwerden des Urteils bereits beendet. Dennoch hielt es das BFM für nötig, nachträglich noch eine neue Bestimmung, welche dieses Urteil quasi aufhebt in die Verordnung einzufügen. Die neue Verordnungsbestimmung soll die Palette der Massnahmen, die laut Gesetz als «weitere Abklärungen» gelten, stark einschränken. Es ist zu befürchten, dass damit die Gesetzesbestimmung, welche dem Schutz der Asylsuchenden dient, ihres Sinnes entleert und kaum zur Anwendung kommen wird.

Im Parlament wird dieses Vorgehen des BFM noch ein Thema sein. Dick Marty (FDP, TI) hat eine Interpellation eingereicht, welche das Vorgehen des BFM hinterfragt und vom zuständigen Bundesrat Antworten auf einige unangenehme Fragen fordert. Unter anderem will Marty wissen, welches die Gründe sind, die es rechtfertigen, einen Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und zum Willen des Gesetzgebers in Kauf zu nehmen. Darauf antwortete der Justizminister am 18. November 2007 u.a. mit der Feststellung, es habe sich gezeigt, dass in der Sache ein Präzisierung notwendig sei, deshalb habe er gehandelt. In der Wintersession 2007 forderte Dick Marty in dieser Sache eine Diskussion. Er erinnerte Blocher daran, dass eine restriktive Auslegung von «weiteren Abklärungen» zu ungerechtfertigten Nichteintretensentscheiden führe, damit bringe man Personen in Gefahr. Offenbar wolle Blocher möglichst viele Nichteintretensentscheide erreichen. 

Dokumentation

Medienberichte

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