23.08.2007
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende geniessen in der Schweiz künftig weniger Schutz. Dies befürchten Nichtregierungsorganisationen, die sich im Bereich der Asyl- oder Kinderrechte einsetzen. Anfang Januar 2008 treten die Verordnungen zum neuen Asylgesetz in Kraft. Die Asylverordnung 1 sieht zwar vor, dass die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden künftig eine Vertrauensperson zur Seite gestellt erhalten. Leider konkretisiert die Verordnung aber die Rolle dieser Vertrauensperson nicht und bleibt in der wichtigen Frage des Vormunds unklar.
Vormund wichtig
Die Kantone müssten einem unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden auch weiterhin möglichst schnell einen Vormund zuteilen, fordert die Stiftung Terre des hommes (Tdh). Die Idee einer Vertrauensperson, welche dem Minderjährigen zur Seite steht bis ein solcher ernannt ist, begrüssen Tdh und Flüchtlingshilfe zwar grundsätzlich. Tdh stellt aber klar, dass eine Vertrauensperson nicht einen Vormund ersetzen dürfe. Auch die Flüchtlingshilfe betont in ihrer Stellungnahme die Notwendigkeit von vormundschaftlichen Massnahmen. Zudem fordert sie, dass die Rechten und Pflichten der Vertrauensperson definiert werden müssen.
Dem ist beizupflichten, denn aus menschenrechtlicher Sicht ist es unerlässlich, dass ein/e unbegleitete/r minderjährige/r Asylsuchende/r neben einer Vertrauensperson auch einen Vertreter zugesprochen kriegt, der fähig ist, die Interessen des Kindes auf rechtlicher Ebene zu verfolgen. Dies fordern mitunter Internationale Vereinbarungen wie das UNO-Kinderrechtsabkommen. Darüber hinaus ist es gemäss dem UNO-Kinderrechtsausschuss wichtig, dass diese Vertrauenspersonen regelmässig kontrolliert werden (siehe hierzu insbesondere den entsprechenden General Comment des UNO-Kinderrechtsausschusses aus dem Jahr 2005).
Die Vernehmlassungsfrist für Stellungnahmen zu den Asylverordnungen 1-3 ist Ende Juni 2007 abgelaufen. Die Verordnungen regeln Bestimmungen des neuen Asyl- und Ausländergesetzes, die noch nicht in Kraft getreten sind. Dabei geht es unter anderem um Verfahrens- und Finanzierungsfragen. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Bericht von Terre des hommes
Für die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Ausländer/innen setzen sich in der Schweiz das Internationale Institut der Rechte des Kindes (IRK) in Sitten, die Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes (SSI) in Genf und die Stiftung Terre des hommes - Kinderhilfe (Tdh) in Lausanne ein. Sie haben im Mai 2007 eine Allianz gegründet und wollen eine bessere Betreuung und Begleitung der Betroffenen erreichen. Tdh hat zudem am 29. Oktober 2007 einen Bericht veröffentlicht, der die juristische Situation in der Schweiz darlegt und die Lage der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/innen beleuchtet. Dieser ist vorerst nur auf französisch erhältlich.
Der Europaratskommissar für Menschenrechte, Thomas Hammarberg, hat sich im August 2007 übrigens auch zum Thema Migration von Kindern geäussert. Immigrierte Kinder seien heute eine der verwundbarsten Gruppen in Europa, schrieb Hammarberg. Sie seien in erster Linie als Kinder zu sehen. Für diese Kinder sei es entscheidend, dass sie von Erwachsenen unterstützt würden. Er stellte sich hinter die Forderung nach einem rechtlichen Beistand oder Vormund. Sie hätten auch das Recht von besonders geschulten Personen befragt zu werden.
Dokumentation
Vernehmlassungsantworten von ausgewählten Organisationen
- Medienmitteilung zur Vernehmlassungsantwort von Tdh vom 28. Juni 2007 (Deutsch) (leider online nicht mehr verfügbar)
- Stellungnahme vom 28. Juni 2007 der SFH in der Vernehmlassung (leider online nicht mehr verfügbar)
- Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Stellungnahme der SFH (leider online nicht mehr verfügbar)
- Dossier zur Umsetzung des Asylrechts mit diversen Links von SFH
- Vernehmlassungsantwort des Fraueninformationszentrums (FIZ) vom 20. Juni 2007 (pdf, 12 S.) (leider online nicht mehr verfügbar)
Offizielle Dokumente des Bundes
- Vernehmlassungsunterlagen
Website «Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen» des Bundes, Unterlagen zu den Asylverordnungen finden sich unter dem Justiz- und Polizeidepartement - Wie weiter in der Asyl- und Ausländerpolitik?
Medienmitteilung, Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, 28. März 2007
Internationale Dokumente
- Committee on the rights of the child, General Comment No. 6 (2005): Treatment of unaccompanied and separated children outside their country of origin (englisch, pdf, 27 S., siehe insbes. S. 12/13)
- Recommendation CM/Rec (2007)9 of the Committee of Ministers to member states on life projects for unaccompanied migrant minors
Dokument des Europarats
Weitere Informationen
- Les mineurs non accompagnés en Suisse
Bericht von Tdh, Oktober 2007 (französisch, pdf 90 S.) - Mehr Integrationspflichten für Ausländer
Swissinfo, 29. März 2007