15.09.2005
Die Regelung im neuen Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich, wonach Höhe und Art der Fürsorgeleistungen an Asylbewerber von deren Verhalten im Asylverfahren abhängig gemacht werden, verträgt sich nach der Ansicht des Bundesgerichts mit der Bundesverfassung.
Die angefochtenen zürcherischen Bestimmungen widersprechen dem Sinn und Geist des Bundesrechts nicht: «Sie wirken vielmehr in die gleiche Richtung wie dieses und verstärken das bundesrechtliche Instrumentarium.»
- Markus Felber, Sozialhilfegesetz ist verfassungskonform,
in: Neue Zürcher Zeitung NZZ vom 29. März 2004 (pdf, 1 S.).