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Keine Sozialhilfe mehr für Flüchtlinge mit Nichteintretensentscheid

24.03.2004

Nun steht es definitiv fest: Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid erhalten ab 1. April 2004 keine Sozialhilfe mehr. Die nötigen rechtlichen Anpassungen hat der Bundesrat soeben vorgenommen. Damit erhalten Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, künftig höchstens noch Nothilfeleistungen in der Höhe von durchschnittlich 600 Franken vom Bund. Die Systemänderung war im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 bereits zuvor vom Parlament beschlossen worden. Zudem möchte der Bundesrat diese Massnahme möglichst bald auf alle abgewiesenen Asylsuchenden ausdehnen.
 
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert das Vorgehen: Kantonen und Hilfswerken bleibe nun mehr knapp eine Woche, um sich auf den Sozialhilfestopp einzustellen. Es sei mit mehreren Tausend Personen zu rechnen, die im laufenden Jahr auf die Strasse gestellt würden. Die Flüchtlingshilfe bedauert, dass der Bundesrat für seine Anliegen kein Gehör hatte. Sie hatte unter anderem Schutzbestimmungen für bestimmte Flüchtlinge (Schwangere, unbegleitete Minderjährige, usw. ) gefordert.

Am 29. März 2004 haben die kantonalen Sozialdirektoren Empfehlungen für möglichst einheitliche Nothilfeleistungen an abgewiesene Asylbewerber abgegeben.