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Ex-Asylsuchender erhält Sozialhilfe

09.02.2005

Ein Asylsuchender mit Nichteintretensentscheid aus dem Kanton Waadt erhält Sozial- statt nur Nothilfe. Die Asylrekurskommission hatte ihm bis zur Erledigung seines Wiedererwägungsgesuchs gegen den Nichteintretensentscheid den weiteren Aufenthalt gewährt. Laut Bundesgericht kann der Ausweisungsentscheid damit gegenwärtig (noch) nicht vollzogen werden. Der Betroffene darf deshalb nicht von den für Asylsuchende vorgesehenen Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen werden. Dem Argument der Missbrauchsgefahr begegnet das Bundesgericht mit dem Einwand, dass missbräuchlich gestellten Wiedererwägungsgesuchen die aufschiebende Wirkung zu verweigern ist.
BGE 2A.692/2004 vom 9. Februar 2005