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Die Schweiz muss sich dafür einsetzen, eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik zu betreiben

02.09.2024

Medienmitteilung, 02.09 2024

zur Kandidatur der Schweiz für den UNO-Menschenrechtsrat

Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz (NGO-Plattform) begrüsst die Bewerbung der Schweiz für den UNO-Menschenrechtsrat für die Periode 2025-2027. In ihrer Kandidatur kündigt die Schweiz an, die Menschenrechte im Rahmen des Menschenrechtsrates, im gesamten System der Vereinten Nationen und innerstaatlich zu fördern. Bei einem so grossen Engagement auf internationaler Ebene erwarten wir, dass sich die Bundesbehörden für eine kohärente Umsetzung der Menschenrechte im Inland einsetzen. Anstatt die Menschenrechte zu schwächen, wie dies durch die aktuelle Erklärung der Bundesversammlung und die Stellungnahme des Bundesrats geschieht, sind die Behörden dazu angehalten, mit Umsicht, Sorgfalt und Voraussicht die Instutionen zu stärken.

 

Tarek Naguib, Koordinator der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, sagt dazu: «Die Schweiz muss ihr Engagement im UNO-Menschenrechtsrat daran messen lassen, wie sie die Menschenrechte im eigenen Land respektiert, schützt und gewährleistet. Bis anhin hat sie wenig Bereitschaft gezeigt, wichtige UPR-Empfehlungen umzusetzen. Dazu gehören unter anderem eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes durch eine umfassende Gesetzgebung, die Einführung eines strafrechtlichen Verbots von Folter, die Bekämpfung von Polizeigewalt und Gewalt im Asylbereich, die verbindliche Regulierung von Aktivitäten von multinationalen Konzernen, die Ratifizierung der Zusatzprotokolle der Behindertenrechtskonvention sowie des Abkommens über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im eigenen Land.»

Marianne Aeberhard, Geschäftsleiterin von humanrights.ch und Mitglied der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz ergänzt, «dass die Schweiz zur Umsetzung der Empfehlungen der UNO-Menschenrechtsorgane genügend Ressourcen zur Verfügung stellen und effiziente Koordinationsmechanismen schaffen muss. Dazu gehören eine Menschenrechtsstrategie, ein systematisches Monitoring der Massnahmen sowie genügende finanzielle Mittel zur Gewährleistung der Koordination zwischen Bund und Kantonen. Zudem muss das Budget der im Frühling 2023 entstandenen Nationalen Menschenrechtsinstitution von 1 Mio Schweizer Franken beträchtlich erhöht werden, damit sie ihr gesetzlich vorgesehenes breites Mandat erfüllen kann.»

Etienne Cottier, Jurist bei ACAT-Schweiz und Mitglied der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz für Menschenrechte schliesst: «Wir erwarten von der Schweiz, dass sie bei ihrer Kandidatur für den Menschenrechtsrat Mut beweist und sich nicht hinter ihrer Neutralität versteckt. Dies bedeutet unter anderem ein starkes Engagement für die Verbesserung der Menschenrechte in autoritären Regimen sowie wirksame Massnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen, die erheblichem Druck ausgesetzt sind.»

Mehr zum Thema: Stellungnahme zum KlimaSeniorinnen-Urteil

kontakt

Tarek Naguib
Koordinator der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz

tarek.naguib@humanrights.ch
031 301 06 73
Bürozeiten: Mo-Mi

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