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Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere (2024)

02.10.2024

Antrag Nr. 53600/20

Verletzung des Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 6 Abs. 1 EMRK (Zugang zu einem Gericht)

Am 9. April 2024 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die Schweiz ihrer Verpflichtung, ausreichende Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen, nicht nachgekommen sei.

Ende 2016 reichten die KlimaSeniorinnen ihre Klimaklage beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein, in der sie die mangelnden Massnahmen der Schweizer Behörden im Kampf gegen die globale Erwärmung anprangerten. Nachdem ihr Antrag von allen nationalen Instanzen abgelehnt worden war, reichten die KlimaSeniorinnen im Dezember 2020 eine Beschwerde beim EGMR ein, der den Fall an die Grosse Kammer abgab.

Im Urteil vom 9. April 2024 stellte die Grosse Kammer des EGMR fest, dass die Schweiz gegen das Recht auf einen wirksamen Schutz vor den schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels auf Leben und Gesundheit, sowie auf Zugang zu Gerichten verstösst, da die Schweizer Gerichte keine inhaltliche Prüfung der von den KlimaSeniorinnen geltend gemachten Verstösse vorgenommen haben.