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Spycher

10.12.2015

Beschwerde Nr. 26275/12
Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK)
Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK)

Der EGMR weist einstimmig eine Beschwerde einer Schmerzpatientin als vollumfänglich unbegründet ab und tritt nicht auf die Beschwerde ein. Die Beschwerdeführerin, die seit 10 Jahren an einem Schmerzleiden leidet, hatte in Strasbourg geltend gemacht, dass der Beizug von medizinischen Gutachtern, die an die Invalidenversichung angegliedert sind, das Recht auf ein faires Verfahren verletze, und die frühere Praxis des Bundesgerichts bezüglich des IV-Anspruchs von Personen mit Schmerzleiden ohne klar identifizierbare Ursache diskriminierend sei.