27.01.2025
Antrag Nr. 22060/20
Verletzung von Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren)
In seinem Urteil vom 13. Juni 2023 kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu dem Schluss, dass das Recht von Erwin Sperisen auf ein faires Verfahren gemäss Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) tatsächlich verletzt wurde. Erwin Sperisen hatte die Unparteilichkeit der vorsitzenden Richterin der Berufungs- und Revisionsstrafkammer (CPAR) des Gerichtshofs des Kantons Genf mit der Begründung angefochten, dass ihre Entscheidungen tendenziöse Formulierungen enthielten.
- Sperisen gegen die Schweiz
Urteil des EGMR, 13. Juni 2023 - Sperisen-Prozess: Fehlende Unparteilichkeit der Präsidentin der Berufungs- und Revisionsstrafkammer.
Artikel auf humanrights.ch, 14. Januar 2025