20.06.2017
Beschwerde Nr. 41282/16
Keine Verletzung von Art.3 EMRK (Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung)
Die Ausschaffung eines eritreischen Staatsangehörigen stellt keine Verletzung des Verbots der Folter oder der unmenschlichen Behandlung dar.
- M.O. gegen die Schweiz
EGMR Urteil vom 20.06.2017 auf Englisch - Wegweisung eines Eritreers: Keine Verletzung des Non-Refoulements, aber weitere Abklärungen nötig
Zusammenfassung des Urteils auf humanrights.ch