humanrights.ch Logo Icon

Zwangsanwendungsgesetz: Legitimation zum Einsatz von Tasern und anderen Zwangsmitteln

13.11.2008

Diese Seite dient als Archiv von älteren Artikeln auf humanrights.ch zum Zwangsanwendungsgesetz und seiner Vorgeschichte. Sie sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt und inhaltlich voneinander unabhängig.

Zwangsanwendungen: Gesetz und Verordnung ab Januar 2009 in Kraft

(Artikel vom 13.11.2008)

Die einheitliche Regelung für die Anwendung von polizeilichem Zwang im Auftrag des Bundes tritt auf 1. Januar 2009 in Kraft. Dies hat der Bundesrat entschieden. Das Gesetz und die Verordnung halten fest, in welchen Situationen Zwangsanwendungen erlaubt sind und zählen die erlaubten Hilfsmittel und Waffen auf. Neben den Bundesbehörden betrifft die neue Regelung auch die kantonalen Autoritäten, welche im Auftrag des Bundes handeln, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausschaffung von Ausländern/-innen oder Gefangenentransporten.

Bei der Ausarbeitung des Gesetzes lag ein besonderes Augenmerk von Menschenrechtsorganisationen wie Humanrights.ch/MERS und Amnesty International darauf, den Einsatz von Taserwaffen möglichst zu beschränken. Deren Anwendung wird nun in der Verordnung klar festgelegt. Unter anderem ist der Einsatz solcher Destabilisierungsgeräte während dem Transport auf dem Luftweg nicht erlaubt. Ausserdem wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Zwangsanwendungsgesetzes einen Evaluationsbericht über Destabilisierungsgeräte erstellen. 

Widmer-Schlumpf hatte strenge Verordnung versprochen 

Im Parlament hatte die Frage der Elektroschockwaffen zu langwierigen Verhandlungen über das Zwangsanwendungsgesetz geführt. Nichtregierungsorganisationen hatten mehrmals menschenrechtliche Bedenken geäussert. Im Ständerat fand sich im Frühling 2008 erst eine Mehrheit für das Gesetz als Justizministerin Evelyne Widmer-Schlumpf eine strenge Verordnung in Aussicht stellte.

«Die Destabilisierungsgeräte sind eine Alternative zu den Feuerwaffen und können nur unter den strengen Voraussetzungen dieses Artikels eingesetzt werden», heisst es zum Einsatz von Elektroschockgeräten in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf. Über die Verordnung wird nun bis zum 15. August 2008 eine Anhörung durchgeführt. Zwangsanwendungsgesetz und Verordnung sollen Anfang 2009 in Kraft treten.

Bericht in Aussicht gestellt 

Die Verordnung hält im Übrigen fest, dass das EJPD zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen einen Erfahrungsbericht abliefern muss. Dieses Anliegen bekräftigte der Ständerat in der Sommersession 2008 zusätzlich: Er überwies einstimmig ein Postulat von Dick Marty (FDP,TI), welches fordert, dass der Bundesrat einen Bericht abliefern muss über die Nutzen und Gefahren des Einsatzes von Taserwaffen durch die Polizei.

Parlament bewilligt umstrittene Tasereinsätze (NR/SR 08/1)

(Artikel vom 18.03.2008)

Am 18. März 2008 haben beide Parlamentskammern dem Einsatz von Elektroschockwaffen im Rahmen des Zwangsanwendungsgesetzes zugestimmt. Erwartungsgemäss fiel der Entscheid im Nationalrat mit 115 gegen 71 Stimmen klarer aus als im Ständerat, wo der Antrag der Einigungskonferenz für den Einsatz schliesslich mit 23 gegen 13 Stimmen passierte. Humanrights.ch hatte sich gemeinsam mit Amnesty International (AI) und anderen Nichtregierungsorganisationen bis zuletzt gegen ein Zwangsanwendungsgesetz gewehrt, welches den Einsatz von Taserwaffen erlaubt. In der Schlussabstimmung verabschiedeten National- und Ständerat das Zwangsanwendungsgesetz schliesslich mit 123 gegen 61 Stimmen bei 10 Enthaltungen, respektive mit 26 gegen 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen.

«Beschämend» 

«Dass das Gesetz in dieser Form von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden ist, ist beschämend», erklärte Daniel Bolomey, Generalsekretär der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI). «Das Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Leben von Menschen aufs Spiel gesetzt wird, das ist völlig unverantwortlich.» Problematisch ist der Einsatz von Taserwaffen insbesondere weil bis heute keine unabhängige und umfassende Untersuchung über die gesundheitlichen Folgen eines «Ta­ser»-Einsatzes vorliegt. Aufgrund des heutigen Wissensstandes kann niemand ernsthaft behaupten, dass der «Taser» für Personen, gegen die er eingesetzt wird, kein Risiko darstellt. Dennoch argumentierten Befürworter/innen des Tasers am 18. März 2008 im Nationalrat erneut entsprechend. Jasmin Hutter (SVP, SG) verstieg sich gar zur zynischen Aussage, der «Taser kann Leben retten». 

Strenge Verordnung in Aussicht gestellt 

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf stellte in der Debatte immerhin eine strenge Regelung des Taser-Einsatzes auf Verordnungsstufe in Aussicht. Der Taser soll namentlich gegen Personen eingesetzt werden können, die sich oder andere an Leib und Leben gefährden. Die Menschenrechtsorganisationen erinnern in diesem Zusammenhang nochmals an die Versprechen von Bundesrat und Parlament, dass bei Zwangsausschaffungen auf den Einsatz von Elektroschockwaffen verzichtet wird. Sie fordern, dass diese nur in speziellen und klar definierten Situationen eingesetzt werden dürfen, um tödliche Folgen zu vermeiden. Sie sind überzeugt, dass der Einsatz von «Taser»-Waffen im Rahmen von Zwangsmassnahmen zur Rückschaffung von Ausländer/innen völlig unverhältnismässig ist.

Kritische Abwägung von NGO's 

Amnesty International, Demokratische Juristinnen- und Juristen der Schweiz, grundrechte.ch, Human­rights.ch/MERS, die Schweizerische Flüchtlingshilfe und Solidarité sans frontières hatten sich am 14. März 2008 in einem Brief an Ständerätinnen und Ständeräte äusserst besorgt gezeigt über den Entscheid der Eini­gungskommission der Bundesversammlung, sich der Position des Nationalrats anzuschliessen und den Einsatz von Elektroschockwaffen («Taser») im Rahmen des Zwangsanwendungsgesetzes (ZAG) zu be­willigen. In Übereinstimmung mit ihrer in den letzten Monaten vertretenen Haltung gegen einen «Taser»-Einsatz, zogen es diese Organisationen vier Tage vor der Abstimmung im Parlament vor, auf ein Gesetz zu verzichten, dass sie zwar anfäng­lich unterstützt hatten, das nun aber ihre Erwartungen nicht mehr erfüllt.

Das Gesetz enthält zweifellos einige positive Punkte, wie beispielsweise das Verbot, Methoden anzu­wenden, die die Atemwege beeinträchtigen könnten oder klare Vorschriften bezüglich Leibesvisitationen. Es macht aber nichts anderes, als Verbote formal einzuführen, die in den Kantonen bereits weitgehend in Kraft sind. Deshalb ist das ZAG nicht unbedingt nötig.

Auch andere Vorbehalte gegenüber dem Gesetz 

Es ist dies umso weniger, als – einmal abgesehen von der «Taser»-Frage – von den unterzeichnenden Organisationen gegen zahlreiche andere Punkte grosse Vorbehalte bestehen. Es geht dabei um die Möglichkeit, Aufgaben bei denen Zwang angewendet werden muss, an Private zu delegieren, um das Fehlen eines formellen Folterverbots, um das Fehlen eines von unabhängigen Menschenrechtsbeob­achtern/-innen durchgeführten Monitorings bei Zwangsausschaffungen (wie es das Antifolterkomitee des Europarats, CPT, fordert), um die Möglichkeit, Zwangsmassnahmen gegen Kinder anzuwenden (mit dem Risiko, die UNO-Kinderrechtskonvention zu verletzen), um die Möglichkeit, bei Zwangsausschaffungen Schusswaffen, Fesseln und Diensthunde einzusetzen oder auch um das Fehlen einer unabhängigen Beschwerdeinstanz bei Missbräuchen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Ständeräte/-innen, die die Aufnahme des «Tasers» in das ZAG bereits drei mal mit grosser Mehrheit abgelehnt haben, eindringlich auf, entschie­den und in Übereinstimmung mit ihrer bisherigen Position ein Gesetz abzulehnen, bei dem die Gesund­heit oder gar das Leben von Menschen aufs Spiel gesetzt wird.

Ständerat hält fest

Die Eidg. Räte waren sich lange uneinig, ob Elektroschockwaffen als Hilfsmittel bei Zwangsandwendungen zugelassen werden sollten. Während der Ständerat in der Wintersession 2007 gleich zwei Mal klar gegen den Einsatz solcher Waffen votierte, vertrat im Nationalrat eine knappe Mehrheit jeweils die Ansicht, dass es sich um ein verhältnismässiges Mittel handle. 

Nicht bei Ausschaffungen!

Menschenrechtsorganisationen wie Humanrights.ch/MERS und Amnesty International (AI) vertraten derweil stets klar die Auffassung, dass Elektroschockwaffen vom Typ Taser bei Zwangsausschaffungen nicht eingesetzt werden sollen, weil ein solcher Einsatz unverhältnismässig wäre. Solche Waffen dürften nur in speziellen und eng definierten Situationen eingesetzt werden, um tödliche Folgen zu vermeiden, schrieb AI in einer Medienmitteilung vom 3. Oktober 2007. Problematisch bleibt, dass bis heute keine unabhängige und unparteiische Untersuchung über die Auswirkung von Tasern durchgeführt wurde.

Im übrigen befürworten auch internationale Experten der UNO und des Europarates den Einsatz von Tasern bei Ausschaffungen nicht. Im November 2007 hatte der UNO-Ausschuss gegen Folter erklärt, der Taser sei eine «Form von Folter». Auch der Folterausschuss des Europarates bekräftigt in seinem Vorabbericht über den Besuch in der Schweiz, dass er gegen den Einsatz von Elektroschockwaffen bei Rückschaffungen ist (siehe hierzu Internationale Überprüfung von schweizerischen Gefängnissen). Zudem hatte der Hochkommissar für Menschenrechte des Europarates, Alvaro Gil-Robles, im Jahr 2001 Empfehlungen betreffend die Rechte von Ausländer/innen an den Grenzen der Mitgliedsstaaten des Europarates und die Durchsetzung einer Reglementierung für Rückführungen herausgegeben (Recommendation vom 19. September 2001 in englisch). Sie gehen im übrigen zurück auf einem Bericht zum Thema von Ruth-Gaby Vermot-Mangold zuhanden der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Bericht vom 10. September 2001 in englisch, online nicht mehr verfügbar). Konkret zu den Reglementierungsvorhaben in Zusammenhang mit Ausschaffungen in der Schweiz hatte sich der Menschenrechtskommissar zudem in seinem Bericht über die Schweiz geäussert (siehe hierzu den Bericht vom Juni 2005 in englisch, pdf, 57 S.).

Debatten in den Räten 

Namens der Befürworter von Elektroschockwaffen sprach sich Alex Kuprecht (SZ, SVP) im Ständerat am 10. Dezember 2007 für den Einsatz der Taserwaffe aus, denn bereits hätten zahlreiche kantonale und städtische Polizeikorps die Waffe angeschafft. Sein Argument, der Taser sei ein Instrument, das weniger gefährlich und damit humaner sei als die Schusswaffe, wurde seitens der Befürworter in beiden Räten immer wieder eingeführt. Zu den von AI dokumentierten Todesfälle, sagten diese jeweils es sei nicht nachgewiesen, dass diese alleine auf die Elektroschock-Geräte zurückzuführen seien. Dem hielten die Gegner zurecht entgegen, es sei aber auch keineswegs bewiesen, dass die Geräte nie tödlich oder gefährlich seien. Deshalb meinte etwa Dick Marty (TI, FDP), es sei unseriös, die Einführung eines derart heiklen Gerätes ohne vorgängige Abklärungen einzuführen. Die Mehrheit des Ständerates gab ihm schliesslich recht und stimmte am 10. Dezember mit 28 zu 11 Stimmen gegen die Taser.

Der Nationalrat hatte für solche Anliegen eine Woche später erneut weniger Gehör. Dennoch unterlag die Kommissionsminderheit, welche sich dem Entscheid der Kleinen Kammer anschliessen wollte, mit vier Stimmen Unterschied nur ganz knapp. Erwähnenswert ist hier, dass Justizminister Christoph Blocher im Rat betonte, das vorliegende Gesetz sei nicht ein Ausschaffungsgesetz: «Für polizeilich durchgeführte Ausschaffungen von Ausländern kommen nie solche Waffen zum Einsatz, und zwar auch dann nicht, wenn sie diese hier bewilligen, weil das Verhältnismässigkeitsprinzip solche für Ausschaffungen ausschliesst.»

Der Ständerat beriet das Geschäft daraufhin am 19. Dezember nochmals und hielt mit 14 zu 23 Stimmen am Entscheid gegen die Taserwaffen fest, obwohl die Kommissionsmehrheit nachgeben wollte. Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat dem in der nächsten Session folgen wird.

Nationalratsdebatte vom Oktober 2007: Schwerer Stand für Grundrechte

Der Nationalrat hatte das Geschäft in der Herbstsession 2007, also kurz vor den Wahlen erstmals behandelt. Bereits in der Eintretensdebatte zeigte sich damals, dass grundrechtliche Anliegen wenig Erfolg haben würden. Deshalb wollten Teile der SP und der Grünen erst gar nicht eintreten, bzw. das Gesetz zurückweisen. Die grundsätzliche Kritik an der Vorlage fokussierte insbesondere auf den Geltungsbereich. Ursprünglich sollte das Gesetz einzig Rückschaffungen von Ausländer/innen regeln, nun gilt es für polizeiliche Zwangsmassnahmen im gesamten Zuständigkeitsbereich des Bundes. Alt-Nationalrätin Ruth Gaby Vermot-Mangold (SP, BE) plädierte namens der SP für eine Rückweisung, weil sie im Gesetz festhalten wollte, dass Ausschaffungen in erster Linie ohne Gewaltanwendung durchzuführen und entsprechend auch gewaltfreie Mittel wie Gespräche oder Mediation aufzulisten seien. Schliesslich fanden Rückweisungs- und Nichteintretensantrag im Rat jedoch keine Mehrheit.

In der Einzelberatung hatten grundrechtlich sinnvolle Anträge dann mit einer Ausnahme keinen Erfolg. Die Ausnahme betrifft das Zwangsmedikationsverbot, welches im Gesetz erhalten blieb (87 gegen 63 Stimmen). Hingegen war der Nationalrat wie erwähnt für den problematischen Einsatz von Taserwaffen (75 zu 67 Stimmen) und befürwortete auch Diensthunde als Zwangsmittel. Die Anträge auf Rückkehrberatung und unabhängige Menschenrechtsbeobachtung hatten hingegen keine Chance. Genauso wenig wie die Aufnahme einer Bestimmung, wonach polizeilicher Zwang - in Anwendung der Kinderrechtskonvention - gegenüber Kindern nicht angewendet werden darf (82 gegen 63 Stimmen). Mit 89 gegen 64 Stimmen lehnte es die grosse Kammer zudem ab, den Einsatz von Privatfirmen bei der Durchführung von Zwangsmassnahmen zu verbieten. Schliesslich votierten in der Gesamtabstimmung 96 Nationalrät/innen für und 60 gegen die Vorlage.

Offizielle Dokumente des Bundes 

Offizielle Dokumente internationaler Organisationen

Medienmitteilungen von Menschenrechtsorganisationen 

Artikel in verschiedenen Medien

Weitere Informationen

Bundesrat verabschiedet Zwangsanwendungsgesetz

(Artikel vom 20.01.2006)

Elektroschockwaffen und Massnahmen, welche die Atemwege beeinträchtigen, sollen bei Zwangsausschaffungen von Ausländer/innen ohne legalen Aufenthaltsstatus nicht mehr zum Einsatz kommen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft zum Zwangsanwendungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt, welche Formen körperlicher Gewalt, welche Hilfsmittel und Waffen bei Rückführungen und weiteren Polizeieinsätzen im Auftrag des Bundes  zum Einsatz kommen dürfen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisierte in einer Stellungnahme, das neue Gesetz biete zu wenig Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und forderte Verbesserungen.

Der Vernehmlassungsentwurf vom 24. November 2004 hatte noch vorgesehen, dass der Einsatz von Elektroschockgeräten, so genannten Taser, möglich wäre. Mehrere Kantone, Parteien und Organisationen hatten dies in der Vernehmlassung kritisiert. In der Folge verzichtet nun der Bundesrat, auf den Einsatz von Elektroschockwaffen bei zwangsweisen Ausschaffungen von ausländischen Personen aus der Schweiz. Eine weitere Änderung gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf betrifft den Geltungsbereich des Gesetzes. Das nun verabschiedete Gesetz gilt nicht nur für Rückführungen von Ausländer/innen sondern für alle Formen polizeilichen Zwangs im Auftrag des Bundes. Der Bundesrat begründet dies in der Botschaft damit, dass die Arbeiten für das geplante Polizeigesetz des Bundes mehr Zeit in Anspruch nähmen als angenommen.

Neben dem Einsatz von Taserwaffen sind im Zwangsanwendungsgesetz weitere Hilfsmittel verboten. Dazu gehören Integralhelme, Mundknebel und andere Festhaltetechniken, welche die Atmung behindern. Das Gesetz sieht dagegen vor, dass Hilfsmittel wie Handschellen, Fussfesseln und Diensthunde zum Einsatz kommen dürfen. Auch Waffen, insbesondere Schlag- und Abwehrstöcke sowie Reizstoffe sind demnach erlaubt. Zudem soll der Einsatz von Schusswaffen, der in der Vernehmlassungsvorlage noch nicht vorgesehen war, erlaubt werden. Die NZZ hält nach Rücksprache beim Bundesamt für Justiz fest, dass diese Änderung mit der Ausweitung des Geltungsbereiches zu tun habe. Schon jetzt stehe fest, dass Schusswaffen bei Rückführungen nicht zur Anwendung kämen, zitiert die NZZ den Verantwortlichen beim Bundesamt für Justiz.

Die Flüchtlingshilfe (SFH) fordert in einer Stellungnahme verschiedene Verbesserungen im Gesetz vorzunehmen, um «Menschen vor unverhältnismässigen Gewalt zu schützen.» So setzt sich die SFH etwa dafür ein, dass Zwangsausschaffungen von Menschenrechtsbeobachter/innen begleitet, Polizeihunde gegen Ausschaffungshäftlinge nicht eingesetzt und Fussfesseln nicht erlaubt werden.

Das verabschiedete Gesetz gelangt nun zur Beratung ins Parlament. Es geht zurück auf Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren von 2002, welche ihrerseits als Reaktion auf die Kritik des UNO-Menschenrechtsausschusses an den schweizerischen Ausschaffungspraktiken interpretiert werden kann.

Dokumentation

Gegen Elektroschockwaffen und Windeln

(Artikel vom 02.03.2005)

Amnesty International und Humanrights.ch / MERS haben in zwei separaten Vernehmlassungsantworten starke Vorbehalte gegen das so genannte Zwangsanwendungsgesetz geäussert. Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine an sich begrüssenswerte Regelung der Anwendung von polizeilichen Zwangsmitteln bei der Ausschaffung von ausländischen Personen.

Zum einen lehnen die beiden Organisationen den vorgesehenen Einsatz von Elektroschockgeräten kategorisch ab. Erfahrungswerte zeigten, dass das Missbrauchspotential dieser Waffen gross und die Anwendung gefährlich sei. 

Humanrights.ch / MERS und Amnesty International Schweiz (AI) kritisieren zudem, dass bei Rückführungen auf dem Luftweg ein zwangsweises Anziehen von Windeln in Einzelfällen vorgesehen wird. Diese Regelung sei unmenschlich und erniedrigend. Humanrights.ch / MERS ist der Ansicht, dies sei nicht mit den von der Schweiz eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen vereinbar.

Die Menschenrechtsorganisationen verlangen, dass neben gut ausgebildetem Personal der Behörden auch Beobachter einer unabhängigen Kontrollinstanz bei zwangsweisen Rückführungen zugegen sind. Sollte dies nicht realisierbar sein, hält Humanrights.ch / MERS auch Videoüberwachungen für geeignet. Beides könnte präventiv gegen einen unverhältnimässigen Einsatz von Gewalt wirken, schreibt Humanrights.ch / MERS.

AI lehnt des weiteren den Einsatz von privaten Institutionen zur zwangsweisen Rückschaffung ab und fordert eine ärztliche Untersuchung vor der Rückschaffung einer Person.