29.02.2008
Bei der unbewilligten Demonstration gegen das World Economic Forum (WEF) vom 19. Januar 2008 in Bern hat die Polizei mittels Grossaufgebot 242 Personen verhaftet, darunter zahlreiche Jugendliche und zwei Journalisten. Gemäss Medien- und Augenzeugenberichten ist ein Grossteil der Personen aufgrund von äusseren Merkmalen willkürlich festgenommen worden, bevor sie sich den Demonstrierenden anschliessen konnten.
Neu an diesem Szenario war, dass die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader von der Kantonspolizei gebeten wurde, die Behandlung der festgenommenen Personen in den beiden Haftzentren zu beobachten und ihre Einschätzung öffentlich zu machen.
Berichterstattung zu den Vorgängen am 19. Januar 2008
- Journalisten vor, während und nach Demonstrationen (Login erforderlich)
Peter Studer für den Jusletter, 25. Februar 2008 (pdf, 5 S.) - Anstössige Ordnungshüter
Wochenzeitung (WoZ), 28. Februar 2008 - Zehn Minuten Panik
WoZ vom 24. Jan. 2008 - Auf Krücken in den Knast
WoZ vom 24. Jan. 2008 - Medienmitteilung
augenauf Bern, 19. Januar 2008 (pdf, 2 S., deutsch) - Katz- und-Maus-Spiel in Berns Innenstadt
Der Bund, 21. Januar 2008 (pdf, 2 S.)
Juristisches Nachspiel in Bern
Unterdessen ist auch klar, dass das Vorgehen der Polizei bei der verbotenen Demonstration vom 19. Januar ein juristisches Nachspiel hat. Der Polizei wird vorgeworfen, einem angehaltenen Bluter die nötige Hilfe nicht gewährt zu haben. In diesem Falle hat die Polizei selbst einen Untersuchungsrichter mit der Abklärung der Vorwürfe beauftragt. Ausserdem wurde wegen der Verhaftung zweier Journalisten (der WOZ und von Le Courrier) eine Anzeige eingereicht.
Monitoring der Berner Regierungsstatthalterin
Die Regierungsstatthalterin Regula Mader wurde von der Kantonspolizei Bern kurzfristig beauftragt, die Situation in den beiden Haftzentren während der Ereignisse zu beobachten und einen Bericht vorzulegen. Ihre Einschätzung und Empfehlungen hat Regula Mader am 29. Janurar 2008 in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Kommandanten der Berner Kantonspolizei Stefan Blättler der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Regierungsstatthalterin hat der Polizeiarbeit in den Haftzentren als ungenügend in diversen Punkten eingestuft, so die mangelnde Information der Festgenommenen, die völlig mangelhafte Infrastruktur (1 PC sowie 1 WC), sowie die mangelhafte Versorgung und eine unnötig demütigende Behandlung der Festgenommenen in Form des Zwangs zu teilweise oder ganzer Entkleidung. Nicht geäussert hat sie sich zur Polizeitaktik der massenhaften präventiven Festnahmen. Hingegen hat die Regierungsstatthalterin der Kantonspolizei die Grundsätze des grundrechtskonformen und verhältnismässigen Polizeihandelns in Erinnerung gerufen.
Bemerkenswert einsichtig hat der Berner Polizeikommandant Stefan Blättler auf die Kritik reagiert, indem er einige gravierende Mängel zugegeben und den Willen zur Verbesserung der Polizeiarbeit bekundet hat.
- Berichterstattung zur unbewilligten Anti-WEF-Demonstration vom Samstag, 19. Januar 2008
Medienorientierung der Regierungsstatthalterin Regula Mader vom 29. Jan. 2008 (pdf, 6 S.) - Mängel bei Polizeiarbeit
Der Bund, 30. Jan. 2008 (pdf, 1 S.) - Kritik an der Polizeiarbeit
Der Bund, 30. Jan. 2008 (pdf, 1 S.) - Regierungsrat übernimmt Polizeiargumente
Artikel augenauf, September 2008 (pdf, 1 S.) - Bern: Polizeiwillkür durch Oberaufsicht abgesegnet
Artikel von vorwärts, Dezember 2008
Kommentar
Präventive und unbegründete Festnahmen sind aus Menschenrechtssicht ebenso wenig akzeptabel wie die von augenauf Bern und Betroffenen geschilderten schikanösen Haftbedingungen und die Haftdauer von bis zu zehn Stunden. Ausserdem ist zu bezweifeln, dass die grosse Anzahl an Festnahmen verhältnismässig war in einer Situation, da es von Seiten der Demonstrationswilligen praktisch zu keinen Sachbeschädigungen oder Gewalttaten kam.
Aus unserer Sicht bedeutet das von der Kantonspolizei organisierte Monitoring einen Schritt in die richtige Richtung. Wir würden es sehr begrüssen, wenn ein solches Monitoring künftig beim unfriedlichen Ordnungseinsatz der Polizei zur Regel würde. Allerdings muss die Qualität des Monitorings verbessert werden. Insbesondere fordert Humanrights.ch / MERS:
- Gemischte Monoring-Gruppe von Amtsvertreter/innen und unabhängigen Menschenrechtsorganisationen
- Monitoring der Polizeiarbeit sowohl auf der Strasse wie in den Haftzentren
- Rasche Veröffentlichung eines Monitoring-Berichts
Informationen zu ähnlichen Vorfällen
- Eine «ausserordentlich grosszügige Formulierung»
WochenZeitung, 13. März 2008 zu einem Untersuchungsbericht, der das Vorgehen der Polizei in Basel am 26. Januar 2008 verurteilt - Unverhältnismässiger Polizeieinsatz in Luzern
Artikel auf humanrights.ch vom Dezember 2007
WEF - Polizeiverordnung: «Kein Verstoss gegen Grundrechte»
(Ergänzender Artikel vom 06.09.2005)
Die vom Bündner Parlament beschlossene Polizeiverordnung mit umfangreichen polizeilichen Befugnissen zum Schutz des Weltwirtschaftsforums Davos (WEF) ist vom Bundesgericht geschützt worden.
- BGE 128 I 167
- Markus Felber, Gültige Revision des bündner Polizeigesetzes
in: Jusletter vom 2. September 2002 (pdf, 1 S.)
Massenhafte Personenkontrollen - präventive Verhaftungen - demütigende Behandlungen
(Ergänzender Artikel vom 27.01.2005)
Die Organisatoren der Anti-WEF-Kundgebung vom Samstag 22. Januar 2005 hatten auf eine Grossdemonstration auf dem Bundesplatz in Bern verzichtet. Stattdessen riefen sie zu mehreren dezentralen Aktionen in der Stadt auf. Begründet wird der Verzicht damit, dass das Anti-WEF-Bündnis auf das Szenario einer Konfrontation nicht einsteigen wolle. Zuvor hatte der Berner Gemeinderat entschieden, dass die Anti-WEF-Kundgebung auf dem Bundesplatz stattfinden kann. Gleichzeitig hatte er den Veranstaltern jedoch die Bewilligung für einen Umzug verweigert. Zuvor hatte die Berner Stadtpolizei in einer ersten Stellungnahme zum Demonstrationsgesuch eine Kundgebung nur am Stadtrand von Bern vorgesehen, worauf die Organisatoren mit einem offenen Brief (siehe unten) antworteten. In diesem hatten sie die Verantwortlichen an ihre Grundrechte erinnert.
Trotz dieser Ausgangslage war die Polizei am 22. Januar 2005 mit einem interkantonal verstärkten Grossaufgebot präsent. Im Berner Bahnhof und in der ganzen Innenstadt kam es an Polizeisperren zu unzähligen Personenkontrollen (nach Angaben der Polizei genau 654). Aufgrund mitgeführter Utensilien - bis hin zum Fotoapparat - wurden präventiv mind. 84 Personen vorübergehend verhaftet. Das Anti-WEF-Bündnis bezeichnete die Polizeiaktionen als völlig unverhältnismässig; diese Einschätzung teilt die Mediengewerkschaft Comedia. Zwei Journalisten wurden in Ausübung ihres Berufs am 22. Januar in Haft genommen und stundenlang festgehalten. Der eine berichtete von Fesselung in Handschellen, Käfighaltung und dem Zwang, sich völlig entkleiden zu müssen. Er hat dieses Verfahren als gezielte Demütigung erlebt, was es auch war.
- Comedia unterstützt festgenommene Medienschaffende (online nicht mehr verfügbar)
Medienmitteilung der comedia vom 25. Januar 2005 - Bericht eines verhafteten Journalisten vom 23. Januar 2005 (online nicht mehr verfügbar)
- Polizeieinsatz wirft Fragen auf
Artikel in Der Bund vom 26. Januar 2005 - Polizeikessel als Protestbühne
Artikel in Der Bund vom 24. Januar 2005 - Kompromissvorschlag für Anti-WEF-Demo
Artikel von swissinfo vom 11. Januar 2005 - Offener Brief der Organisatoren der Anti-WEF-Demonstration vom 10. Januar 2005
Der Polizeieinsatz am WEF hat ein juristisches Nachspiel
(Ergänzender Artikel vom 14.04.2004)
Wegen rigorosen Polizeikontrollen im Bahnhof Landquart anlässlich der Anti-WEF-Demonstration Ende Januar 2004 haben 37 Personen Strafanzeige, unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, eingereicht. Sie richtet sich gegen unbekannte Polizeibeamte und gegen den Kanton Graubünden als Verantwortlicher für den Polizeieinsatz.
Im Bahnhof Landquart sei der Zug durch die Polizei «vorgeplant» blockiert worden, erklärte der grüne Berner Stadtrat und Augenzeuge Daniele Jenni vor den Medien in Bern. Keinerlei Verhaltensweisen der Zuginsassen seien für die Blockierung ursächlich gewesen. Ein riesiges Polizeiaufgebot habe den Zug umzingelt und diesen brutal geräumt. Es sei nie darum gegangen, Zwischenfälle zu verhindern oder Sachbeschädigungen und Täterschaften abzuklären, sondern einzig darum, die Betroffenen zu fichieren und vom Widerstand abzuschrecken. Die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes hätten dafür Freiheitsberaubung, Körperverletzung, die Gefährdung durch giftige Gase und die Störung des öffentlichen Verkehrs in Kauf genommen. Der Einsatz gegen die laut Jenni friedlichen Zugpassagiere sei unnötig, unangemessen und ungeeignet gewesen und habe auch die Grundrechte der Versammlungsfreiheit und freien Meinungsäusserung verletzt.
Ziel der Beschwerde sei es, ein Zeichen dafür zu setzen, dass die Grundrechte Demonstrierender am nächsten WEF besser respektiert werden müssten, sagte Jenni. Denn klar sei: «Auch wenn wir Recht haben, heisst das noch lange nicht, dass wir Recht bekommen werden.» Alle Erfahrungen zeigten, dass es schwer sei mit Anzeigen gegen Polizeibeamte durchzukommen.
- Basler Zeitung Online vom 14. April 2004 (online nicht mehr verfügbar)
Die Darstellung widerspricht den offiziellen Angaben der Polizei diametral. Diese hatte erklärt, die Demonstranten selbst hätten den Zug gestoppt und massive Vandalenakte begangen, worauf alle rund 1100 Fahrgäste kontrolliert worden seien.