25.03.2014
Diese Seite dient als Archiv von Artikeln auf humanrights.ch zu unterschiedlichen Polizeieinsätzen an Demonstrationen. Sie sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt und inhaltlich voneinander unabhängig.
Einkesselung und anschliessender Polizeigewahrsam stellen Freiheitsentzug dar
(Artikel vom 25.03.2014)
Gemäss Bundesgericht stellte die polizeiliche Einkesselung zwar eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, nicht aber einen Freiheitsentzug dar, der daran anschliessende zwei- resp. dreieinhalbstündige polizeiliche Gewahrsam mit Fesselung, Gefangenentransport und Einsperrung in einer Zelle hingegen schon.
- Urteile des Bundesgericht 1C_350/2013, 1C_352/2013 und 1C_354/2013 vom 22. Januar 2014
auf bger.ch - Einkesselung und anschliessender Polizeigewahrsam stellen Freiheitsentzug dar
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte, 12 März 2014
Unverhältnismässiger Polizeieinsatz in Luzern
(Artikel vom 20.12.2007)
Die Polizei hat am 1. Dezember 2007 am Rande der Auslosung zur Fussball-EM in einem Grosseinsatz in Luzern 245 Personen ohne Vorwarnung vorübergehend festgenommen. Die meist jugendlichen Verhafteten hatten an einer unbewilligten Demonstration für einen alternativen Kulturraum teilgenommen, der einige Wochen zuvor geschlossen worden war. Unter den Verhafteten waren aber offenbar auch zahlreiche Personen, die nichts mit der Demonstration zu tun hatten.
Unwürdige Haftbedingungen
Nach der Verhaftung brachte die Polizei den Grossteil der Verhafteten in die ausgediente Zivilanlage Sonnenberg. Die Festgenommenen berichten nun, dass die Zellen masslos überfüllt gewesen seien, über fehlende Lüftung und davon, dass keine Toiletten zur Verfügung gestanden seien. Offenbar mussten sie in die Zellen urinieren. Ausserdem mussten sich die Jugendlichen auf Geheiss der Polizei auszuziehen, ohne dass die Kleidungsstücke zuvor oder danach durchsucht worden wären. Des weiteren sind von den nackten Verhafteten Aufnahmen gemacht worden.
Nervöse Polizei
Die Polizei hält den Einsatz auch nachträglich für gerechtfertigt. Es habe keine Garantie gegeben, dass die Kundgebung friedlich verlaufen würde, so Ernst Röthlisberger, Kommandant a.i. der Stadtpolizei Luzern. «Luzern stand im Schaufenster, die ganze Welt blickte auf uns. Wir wollten kein Risiko eingehen», sagte die Polizeidirektorin der Stadt Luzern. Die Hauptverantwortung in der Zivilschutzanlage Sonnenberg trug allerdings nicht die Stadtpolizei Luzern, sondern Beat Hensler, Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten, Chef Kantonspolizei Luzern und Sicherheitschef der EURO 08. Dieser wollte zum Einsatz nichts sagen.
Den Einwänden der Polizei gilt es entgegen zu halten, dass bei solchen Einsätzen immer die Verhältnismässigkeit einzuhalten ist. Die Gefahr, die von den Demonstrierenden ausging, dürfte den Grosseinsatz mit Hunderten von Polizisten kaum rechtfertigen. Nicht akzeptabel sind zudem, die lange Festhaltezeit in einer ungeeignet eingerichteten Anlage und die Tatsache, dass sich die Verhafteten ausziehen mussten. Dieses Verhalten der Ordnungskräfte war schikanös und unnötig.
- Luzerner Polizei ging massiv gegen Kundgebung vor
Tages-Anzeiger, 2. Dezember 2007 (pdf, 2 S.) - «Wir waren stundenlang gefesselt»
20minuten, 4. Dezember 2007 (pdf, 3 S.) - Unwürdige Zustände in Luzerner Haftbunker
NZZ, 6. Dezember 2007 (pdf, 2 S.) - Unbewilligte Demonstration in der Stadt Luzern aufgelöst - keine Sachschäden
Medienmitteilung Stadtpolizei Luzern, 2. Dezember 2007 (pdf, 2 S.) - Offener Brief zur Polizeiaktion gegen die RTS Luzern
ch/indymedia.org, 4. Dezember 2007 (online nicht mehr verfügbar)
Freispruch für Polizisten
(Artikel vom 22.02.2006)
Die zwei Polizisten, die 2003 bei Aubonne im Kanton Waadt eine Autobahnblockade von Anti-G8-Aktivisten auflösten, sind freigesprochen worden. Der eine von ihnen hatte ein Kletterseil durchgeschnitten, an dessen Enden zwei G8-Gegner hingen.
Die beiden Polizisten hätten zwar bei dem Einsatz objektiv Fehler begangen, erklärte gemäss NZZ der Richter Pierre Bruttin in der Urteilsbegründung. Der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung sei aber nicht erfüllt. Der Polizist habe nicht gewusst, dass am Seil zwei Menschen hingen, sagte der Richter.
Die Globalisierungskritiker bezeichneten das Urteil als «Justizskandal».
- Der Sturz eines G-8-Gegners von der Autobahnbrücke (pdf, 1 S.)
NZZ, 18. Februar 2006 - Warum kappte der Polizist das Seil?
Swissinfo, 13. Februar 2006
G8-Demonstrationen in Genf
(Artikel vom 03.09.2003)
Während dem G8-Gipfel, der im Mai 2003 in Evian stattfand, haben in der Region des Lac Léman zahlreiche Demonstrationen stattgefunden. Dabei kam es auch zu Ausschreitungen und Sachbeschädigungen. Die Polizei ging gegen die Demonstranten teilweise mit fragwürdigen Mitteln vor.
Wie die Anti-Repressions-Gruppe Lausanne berichtete, hat die Polizei während den Demonstrationen in Lausanne 349 Personen verhaftet, gegen 22 Demonstranten sei ein Verfahren eingeleitet worden. Die Gruppe gab bekannt, dass zwei verhaftete Demonstranten gegen die Polizei Klage eingereicht hätten. Offenbar benutzte die Polizei unter anderem so genannte Blendschockgranaten bei den Blockaden in der Lausanner Innenstadt. Diese Granaten seien für militärische Zwecke geschaffen worden, sagten Vertreter der Anti-Repressions-Gruppe. Wegen ihnen sei es zu Hörstürzen, Verbrennungen und anderen Verletzungen bei mehreren Personen gekommen. Auch sei neue Gummischrot-Munition «getestet» worden.
Im Zusammenhang mit den laufenden G8-Ermittlungen rief zudem die Genfer Polizei die Bevölkerung zur Mithilfe auf und stellte zu diesem Zweck eine Porträtgallerie mit verdächtigen Demonstrierenden ins Internet. In Bern hat eine Untersuchungsrichterin in einem ähnlichen Fall die Fotopublikation abgelehnt.