17.12.2013
Das Dublinverfahren soll durch verbindliche und kürzere Fristen im Überstellungsverfahren effizienter werden. Es werden strengere Regeln zur Anordnung der Administrativhaft gelten. Die Rechtsgarantien für Asylsuchende werden ausgebaut.
- Übernahme der Dublin III-Verordnung und deren Bedeutung für die Schweiz
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 11. Dezember 2013