14.12.2006
Ab 1. Januar 2007 wird die Liste der sogenannten «Safe Countries», also Länder, in die Asylsuchende ohne eingehende Untersuchung ihrer Asylgesuche zurückgeschickt werden können, um weitere sechs Länder ergänzt: Benin, Kroatien, Mali, Moldawien (ohne Transnistrien), Montenegro und Ukraine. Der Bundesrat beurteilte sie als vor Verfolgung sichere Länder, weil die Menschenrechte dort eingehalten würden und die politische Lage stabil sei.
Änderung der Kriterien
Allerdings wurden die Länder erstmals nach neuen Kriterien beurteilt. Neu können nämlich auch Länder als sicher gelten, in denen die Menschenrechtsstandards nicht auf dem ganzen Staatsgebiet eingehalten werden. Durch diese Änderung konnte Moldawien in die Liste aufgenommen werden, obwohl die Menschenrechtssituation in Transnistrien als bedenklich eingestuft wird. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hält diese Änderung «für nicht sachgerecht» denn das Asylgesetz «sieht eine Unterscheidung nach Teilgebieten innerhalb eines Staates nicht vor». Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) hatte gegenüber der EU ebenfalls festgehalten, «dass ein Land grundsätzlich nicht als 'sicher' angesehen werden kann, wenn die Sicherheit nur in einem Teil seines Hoheitsgebietes gegeben ist».
- Bezeichnung neuer verfolgungssicherer Staaten im Asylbereich («Safe Countries»)
Medienmitteilung des Bundesamtes für Migration, 8. Dezember 2006 - Neues «Safe Country»-Konzept wirft Fragen auf
Pressemitteilung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, 8. Dezember 2006 (online nicht mehr verfügbar)