13.09.2005
Am 27. September 2005 wird der Nationalrat in zweiter Lesung über der Revision des Ausländergesetzes brüten. Nach dem ersten Durchlauf der Beratungen ist die Vorlage in wesentlichen Punkten verschärft worden.
Das Gesetz drohe die Balance zu verlieren, schrieb die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) diesen Frühling nachdem der Ständerat zahlreiche Verbesserungen aus der Vorlage gekippt hatte. Was war geschehen? Der ursprüngliche Entwurf für ein neues Ausländergesetz sah vor, dass die Sanktionsmöglichkeiten verschärft würden. Gleichzeitig sollten aber die Rechtsstellung der hier zugelassenen ausländischen Personen verbessert und die Integrationsbemühungen verankert werden. Konkrete Verbesserungen waren insbesondere bezüglich Familiennachzug und Niederlassungsbewilligung geplant. Im Sommer 2004 kippte der Nationalrat diverse begrüssenswerte Regelungen aus der Vorlage, weitere fielen dann im Frühjahr beim Ständerat durch.
Umstritten sind vor allem folgende Punkte:
- Niederlassungsbewilligung nach 10 Jahren Aufenthalt (Art. 33 Abs. 2),
- Erfordernis des Zusammenwohnens beim Familiennachzug (Art. 41),
- Anspruch auf Niederlassung für Kinder unter 12 oder 14 Jahren (Art. 42),
- Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Personen mit Aufenthaltsbewilligung (Art. 43),
-
Einschränkung des Anspruchs auf Erteilung der Aufenthaltsbewilligung
nach Auflösung der Ehe oder Familie, «wenn wichtige persönliche Gründe»
(etwa bei Opfern ehelicher Gewalt) dies erforderlich machen (Art. 49),
-
Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen, wie die Härtefallregelung
für Sans Papiers (Art. 30 Abs. 1bis) sowie den expliziten Schutz von
Zeugen von Menschenhandel (Art. 30 Abs. 1 lit e).
Die Übersicht über das Geschäft wird dadurch erschwert, dass der Bundesrat den Beratungen mit dem Erlass einer Verordnung vorgegriffen hat. Wie das Eidgenösssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Anfang September mitteilte, kann ab Februar 2006 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei gewissen Personengruppen mit der Verpflichtung verbunden werden, Sprach- und Integrationskurse zu besuchen.
- Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vom 7. September 2005
- Medienmitteilung der EKA vom März 2005 (online nicht mehr verfügbar)
Weiterführende Informationen:
- «Sollen Beamte trauen oder misstrauen?»
BZ vom 13. September 2005 zur im neuen Gesetz vorgesehenen Pflicht der Zivilstandsbeamten, bei Verdacht auf Scheinehe einzugreifen (pdf, 1 S.)