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Harte Zeiten für binationale und ausländische Paare

11.07.2006

Binationalen und Ausländerpaaren wird das Zusammenleben und Heiraten in der Schweiz vielleicht bald noch schwieriger gemacht. Zwei Parlamentarische Initiativen, die dies zur Folge hätten, fanden zumindest in der vorberatenden Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) eine Mehrheit. Eine der Eingaben fordert, dass künftig alle Heiratswilligen ohne Schweizer Pass zum Zeitpunkt der Eheschliessung eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen müssen.

«Scheinehen unterbinden» - heisst die Parlamentarische Initiative von Toni Brunner (SVP, SG), die verlangt, es solle in Artikel 98 Zivilgesetzbuch (ZGB) festgeschrieben werden, dass Heiratswillige ohne Schweizer Pass zum Zeitpunkt der Eheschliessung eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum vorlegen müssen. Eine weitere Initiative von Ruedi Lustenberger (CVP, LU) bezweckt ebenfalls primär die Bekämpfung von Scheinehen. Sie fordert, dass Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes geändert wird. Die dort festgeschriebene fünfjährige Frist für die Nichtigerklärung einer Einbürgerung, welche durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen wurde, soll verlängert werden. Dadurch sollen insbesondere Scheinehen bekämpft werden, bei denen der Beweis eines Missbrauchs erst später erbracht werden könne, schreibt die SPK in einer Medienerklärung. Die Kommission sei der Meinung, dass die aktuellen gesetzlichen Instrumente zur Eindämmung und Sanktionierung von Scheinehen im neuen Ausländer- sowie im geltenden Bürgerrechtsgesetz nicht ausreichten.

Dabei sieht schon das revidierte Ausländerrecht, welches im Herbst 2006 zur Eidgen. Abstimmung gelangt, Bestimmungen vor, welche das Familien- und Beziehungsleben für binationale und Ausländerehen in der Schweiz erschweren. Mit dem neuen Ausländergesetz dürfen etwa auch Standesbeamte bei Verdacht auf Scheinehe die Eheschliessung ablehnen.

Ausserdem hat die Bekämpfung von Scheinehen schon heute oft absurde Formen angenommen, wie ein aktueller Artikel der Wochenzeitung (WoZ) zeigt, haben Heiratswillige in der Schweiz unter Umständen bereits heute mit zahlreichen Hindernissen zu kämpfen. Im Kanton Solothurn etwa bemühen sich die Behörden, auf eigene Faust und ohne rechtliche Grundlagen Scheinehen aufzudecken. Dabei schrecken sie selbst vor persönlichen Befragungen zu intimsten Details des Zusammenlebens nicht zurück. Der Artikel der WoZ zeigt auch, dass die Quote der aufgedeckten Scheinehen in Solothurn dennoch relativ gering sind.

Bereits im März 2006 hatte die Grüne Nationalrätin Catherine Menetrey-Savary (VD) im Namen der Plattform Sans-Papiers gegenüber der Basler Zeitung (BaZ) betont, dass Eheschliessungen von Migrantinnen oder Migranten oft mit einer Flut von Auflagen verbunden seien, die meist nur schwer oder gar nicht zu erfüllen seien. Zahlreiche Fallbeispiele zeigten, dass auch die Rechte der Kinder nicht wahrgenommen und Familien getrennt würden.

Aufgrund des Ausländerrechts wurden zudem immer wieder menschenrechtlich fragwürdige Entscheide gefällt, die häufig in der Öffentlichkeit auf kein Verständnis stossen. Jüngstes Beispiel hierfür ist eine Familie aus dem Kosovo, die im Bündnerland zu Hause ist und die Unberechenbarkeit des Schweizer Ausländerrechts am eigenen Leib zu spüren bekam. Ein Artikel des Tages-Anzeiger beleuchtet das Schicksal der siebenköpfige Familie, die im Bergdorf Wiesen gelebt hatte und Ende letzten Jahres getrennt wurde. Die Mutter und die fünf Kinder, die offenbar gut integriert waren, wurden in den Kosovo ausgeschafft, weil der Familienvater für den Familiennachzug nicht über ein genügend hohes Einkommen verfügte. In solchen Fällen sind die Betroffenen oft auf das begrüssenswerte Engagement der Bevölkerung und von einflussreichen Einzelpersonen angewiesen. Die erwähnte Familie hatte dieses Glück: Frau und Kinder durften nach viermonatiger unfreiwilliger Trennung nach Wiesen zurückkehren.