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Asylgesetzrevision: Vorschläge gegen Verfassung und Völkerrecht

10.08.2005

Die vorberatende Kommission des Ständerates hat den Vorschlägen von Bundesrat Christoph Blocher zur Verschärfung des Asylgesetzes vollumfänglich zugestimmt und geht in seinen Anträgen an den Ständerat in verschiedenen Punkten noch darüber hinaus. Die Kommission missachtet mit ihren Beschlüssen Verfassungsrecht wie auch geltendes Völkerrecht, wie die Gutachten der renommierten Professoren Jörg Paul Müller und Walter Kälin unterstreichen. Die Vorschläge der Kommission fallen teilweise hinter die innerhalb der EU ausgehandelten Minimalstandards zur Asylpolitik zurück. Das Geschäft wird voraussichtlich am 17. März 2005 im Ständerat behandelt.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat «mit grosser Bestürzung» auf diese neusten Entwicklungen im schweizerischen Asylrecht reagiert. An ihrer Pressekonferenz vom 8. März 2005 rief sie den Ständerat dazu auf, den neuen Sozial- und Nothilfestopp, die Verschärfung des Nichteintretensgrundes der Papierlosigkeit, die vorzeitige Datenbekanntgabe, die Verdoppelung der Haftdauer und die Beugehaft abzulehnen. Sie schlägt vor, die von Bundesrat und Nationalrat beschlossene humanitäre Aufnahme einzuführen. Die Einschränkung der Aufnahme auf «existenzgefährdende» Situationen kann zur Ausschaffung von Schwerkranken und weiteren Schutzbedürftigen führen. Damit würde ein Kernelement im Schutzsystem der Schweiz preisgegeben.

Die SFH befürchtet in ihrer Stellungnahme, dass dem Ständerat wesentliche Unterlagen für eine sachgerechte Beurteilung der Vorlage fehlen. So soll bekanntlich der vorliegende Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zu den Zwangsmassnahmen nicht vor der Ständeratsdebatte veröffentlicht werden, obwohl er offenbar zeigt, dass die Verlängerung der Haft nicht sinnvoll ist. Zudem ist das Monitoring des BFM zu den Folgen des Sozialhilfestopps noch nicht abgeschlossen. Trotzdem soll über eine Ausdehnung und Verschärfung der Massnahme diskutiert werden. Damit droht die Revision des Asylgesetzes in grund- und völkerrechtswidrige Gefilde abzugleiten.

Humanrights.ch / MERS teilt die Einschätzung der SFH und appelliert dringend an die Mitglieder des Ständerats, den Verschärfungsvorschlägen seiner Kommission auf keinen Fall zuzustimmen.