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Ungerechte Härtefallregelung

06.12.2007

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat am 19. November 2007 in einer Medienmitteilung eine gerechtere Handhabung bei der Regelung von Härtefällen gefordert. Sie hat untersucht, welche Kantone in wievielen Fällen Anträge im Rahmen der Härtefallregelung stellen. Diese ermöglicht es Asylsuchenden, deren Rückkehr aufgrund der besonders erfolgreichen Integration in die schweizerische Gesellschaft eine schwerwiegende, persönliche Notlage bedeuten würde, den Aufenthalt zu regeln.

Gemäss Recherchen der SFH machen die Kantone sehr unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch, gut integrierten Asylsuchenden eine Aufenthaltsbewilligung mittels Gesuch beim Bundesamt für Migration (BFM) zu beschaffen. Einige Kantone machen gemäss SFH von der Möglichkeit gar keinen Gebrauch, andere wiederum stellen erfolreich Anträge. Damit drohe die Härtefallregelung für Antragsstellende zur Lotterie zu werden, schreibt die SFH. 

Um künftig Ungleichbehandlungen zu vermeiden, fordert die SFH die Kantone auf, eine abgestimmte und transparente Härtefallpraxis anzugehen. Unter anderem schlägt sie die Schaffung einer kantonalen Härtefall-Kommission vor.

Dokumentation

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