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Dublin-System: Die Staaten schieben Verantwortung ab - auch die Schweiz

11.09.2012

Die Rückschaffungen nach Ungarn, welche die Schweiz im Rahmen des Dublin-Abkommens regelmässig durchführt, sind angesichts von menschenrechtsverletzenden Praktiken hochproblematisch. Dies hält die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) in einer Medienmitteilung fest, welche am 4. September 2012 anlässlich des Besuchs des ungarischen Aussenministers in Bern veröffentlicht wurde.

Asylsuchenden drohe in Ungarn systematische Inhaftierung, Misshandlung und Ruhigstellung durch die zwangsweise Verabreichung von Medikamenten in den Gefängnissen. Häufig drohe ihnen zudem die weitere Abschiebung, etwa nach Serbien, schreibt die SFH. Angesichts dieser Praktiken fordert die SFH den sofortigen Ausschaffungsstopp.

Die SFH hält weiter fest, dass die Schweiz 2011 total 62 Personen und 2012 bis Ende Juli bereits 37 Personen im Rahmen des Dublin-Abkommens nach Ungarn ausgeschafft hat. Angesichts der herrschenden Missstände in Ungarns Asylwesen verletzten diese Rückschiebungen unter Umständen das Non-Refoulement-Verbot (Art. 3 EMRK) beziehungsweise die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33 Ziff. 2) sowie das Schweizer Asylgesetz (Art. 5 Abs. 1).

  • Stopp der Rückschaffungen nach Ungarn
    Medienmitteilung der SFH, 4. September 2012 (online nicht mehr verfügbar)

Ungarn: Zurückgeführte Dublin-Flüchtlinge werden pauschal ausgewiesen

Die europäische Flüchtlingsorganisation Pro Asyl thematisierte die Umstände für Asylsuchende in Ungarn bereits mehrmals, etwa in ihrer Broschüre «Flüchtlinge im Labyrinth». Zu den Personen, die aufgrund des Dublin-Abkommens zurückgeführt werden, hält die Broschüre auf S. 21 fest: «Nach einem Bericht des ungarischen Helsinki-Komitees werden die Rechte von Flüchtlingen in Ungarn insbesondere im Falle von Schutzsuchenden missachtet, die im Zuge der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn zurückgeschoben wurden: Sie erhalten in Ungarn pauschal eine Ausweisungsanordnung – auch wenn sie einen Asylantrag stellen. Da die meisten Betroffenen bereits bei ihrer ersten Ankunft in Ungarn einen Asylantrag gestellt haben, den sie nach ihrer Zurückschiebung nach Ungarn nicht wieder aufnehmen können, wird ihr Asylgesuch nun als Folgeantrag gewertet. Das Perfide daran: Wer in Ungarn einen solchen Folgeantrag stellt, bekommt keinen Rechtsschutz, mit dem im Eilverfahren die Abschiebung ausgesetzt werden kann. Er kann also einfach abgeschoben werden – obwohl das Asylgesuch in keinem EU-Staat abschliessend geprüft wurde.»

Pro Asyl veröffentlichte die Broschüre «Flüchtlinge im Labyrinth» im Mai 2012 . Die Broschüre erklärt das EU-Asylzuständigkeitssystem «Dublin II» und zeigt dessen katastrophale Folgen für Schutzsuchende anhand von Einzelfällen auf. Basis der Broschüre von Pro Asyl sind Erzählungen von Flüchtlingen u.a. in Ungarn, die im April 2012 von der deutschen Organisation und ihren Partnerorganisationen aufgenommen wurden.

Für Flüchtlinge sei das europäische Asylsystem ein unüberschaubares Labyrinth, schreibt Pro Asyl. Auf ihrem Weg durch Europa irrten sie umher und fänden nirgends Schutz. Mitten in der EU erlebten Flüchtlinge Obdachlosigkeit, Hunger, Elend, Kälte, Haft und Gewalt. Grund für das Nicht-Ankommen der Schutzsuchenden sei das sogenannte Dublin-System, das eine menschenwürdige Aufnahme der Flüchtlinge in der EU verhindere.

Die Broschüre geht auch auf die durch das Dublin-System geprägte Situation von Flüchtlingen in Malta, Rumänien, Italien, Griechenland und Deutschland ein, analysiert die politischen Konsequenzen der Dublin-II-Verordnung für die Europäische Union als Staatenbündnis und zeigt, wie das System unter anderem aufgrund von Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union mehr und mehr ins Wanken gerät.

Die Schweiz und die Dublin-Verordnung

Humanrights.ch hielt bereits im Mai 2012 fest, dass die Analyse von Pro Asyl auch für die Schweiz als Teilnehmerin am Schengen-Dublin-Raum Relevanz hat. Asylsuchende, die in die Schweiz gelangen, werden von den Behörden regelmässig in diejenigen Staaten zurück verfrachtet, in denen sie im Schengen-Raum erstmals aktenkundig wurden, dies mehr oder weniger ungeachtet der Situation und Bedingungen, welche sie dort antreffen. Die Analyse von Pro Asyl legt nun aber dar, dass auf diese Weise die Flüchtlinge Gefahr laufen, dass ihr Asylgesuch nie geprüft wird. Die Schweiz nimmt also mit den Rückschaffungen nach Ungarn (und evtl. auch in andere EU-Staaten) möglicherweise in Kauf, dass Flüchtlinge ohne Prüfung ihres Asylgesuchs ganz aus dem Schengenraum ausgeschafft werden.

Dazu kommt, dass die Schweiz ihre Verantwortung für die Sicherheit der Ausgelieferten einfach abgibt, wohl in der Hoffnung, der Schengen-Partnerstaat werde dafür aufkommen. Bei Rückschaffungen in einen Nicht-EU-Staat, welche die Schweiz selber ausführt, sind die Schweizer Behörden verpflichtet, für die Sicherheit der ausgeschafften Person weitere Vorkehrungen zu treffen, etwa indem sie mit örtlichen Hilfswerken und der dortigen Botschaft zusammenarbeiten. Sollte die Schweiz von einem Ausschaffungsstopp nach Ungarn absehen, müsste sie mindestens mehr Verantwortung für die Sicherheit der Betroffenen übernehmen und etwa abklären, welche Schutzmassnahmen für die Betroffenen die ungarischen Behörden im Falle einer definitiven Ausschaffung aus dem Schengenraum hinaus zu ergreifen bereit bzw. im Stande sind.

Dokumentation

Weiterführende Informationen