12.07.2011
Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH vom 28. April 2011 entschied dieser über die Anwendung der sogenannten EU-Rückführungsrichtlinie im Falle einer Nichtbeachtung der auferlegten Ausreisefrist.
- Freiheitsentzug zum Zweck der Ausschaffung gemäss der EU-Rückführungsrichtlinie
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 6. Juli 2011