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Ein Asylverfahren «à deux vitesses»

28.05.2014

In der Behandlung von Asylgesuchen nimmt das Bundesamt für Migration (BFM) Priorisierungen vor, die problematische Folgen haben. Zu diesem Schluss kommt der zweite gemeinsame Bericht der Beobachtungsstellen für Asyl- und Ausländerrecht. Einerseits entscheidet das BFM in Asylverfahren, die es als aussichtslos betrachtet, teilweise innert weniger Tage. Anderseits müssen Flüchtlinge aus Ländern wie Afghanistan, Eritrea oder Syrien, die sehr wohl Chancen auf Asyl oder humanitären Aufenthalt haben, häufig jahrelang warten, bis sie den Bescheid auf ihr Asylgesuch erhalten.

Nach der Fluchterfahrung folgt langes Warten

Diese Verzögerung bei den Behörden bleibt nicht ohne Auswirkung auf die Schutzsuchenden. Während der Wartejahre verwehre der ungeklärte Aufenthaltsstatus den Betroffenen die Stabilität und die Integrationsmassnahmen, die sie brauchten, um sich selbst zu finden und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, schreiben die Beobachtungsstellen in ihrer Medienmitteilung vom 20. Mai 2014. Die Aufrechterhaltung des Status als Asylsuchende/r über lange Zeit verhindert den Zugang zu einer Arbeitsstelle, zu einer Wohnung oder zu einer Lehrstelle.

«Asylsuchender zu sein ist kein Status an sich, es ist ein Dazwischen, während dem alles unsicher ist. Es liegt im Interesse aller, dass die Personen, die voraussichtlich sowieso in der Schweiz bleiben werden, schnell einen Status erhalten», sagt Aldo Brina, Vorstandsmitglied der Beobachtungsstelle Westschweiz und Informationsbeauftragter des Flüchtlingsbereichs beim Centre Social Protestant (CSP) in Genf.

Hat die lange Behandlungszeit von Gesuchen System?

Der Fachbericht Asylverfahren «à deux vitesses» kann mittels Formular bei der Beratungsstelle kostenlos als pdf bestellt werden. Die Autorinnen haben im Bericht Einzelfälle analysiert. Es gelingt ihnen aufzuzeigen, dass auch besonders Schutzbedürftige viel zu lange auf einen Entscheid des BFM warten müssen.  «Es ist beunruhigend zu sehen, dass Jugendliche, die alleine in die Schweiz kommen - wie die Eritreerin 'Helen', die im Moment der Einreichung des Asylgesuchs erst 14-jährig war - drei Jahre auf eine Antwort durch das BFM warten müssen», sagt Mariana Duarte, Geschäftsleiterin der Beobachtungsstelle Westschweiz.

Die Verschleppung der Verfahren kann mitunter dazu führen, dass Entscheide gefällt werden, die fernab der Realität sind. 'Kajan' aus Sri Lanka wartete sechs Jahre, bis er eine Antwort auf sein Asylgesuch erhielt, das er 2006 gestellt hatte. Der Entscheid war negativ. Doch kurz darauf wurde ein Moratorium für die Rückführungen nach Sri Lanka verhängt. Damit bleibt 'Kajan' zwar in der Schweiz, dies aber weiterhin mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus. Obwohl 'Kajan' integriert ist, hat er weder Asyl noch eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung erhalten.

Gemäss seinem Anwalt Gabriel Püntener «ist die auferlegte Wartezeit bei 'Kajan' ein deutliches Beispiel für eine Rechtsverweigerung, denn eine schnelle Antwort bei seiner Ankunft hätte zu der Feststellung geführt, dass eine Rückführung unzulässig ist, weil der Konflikt in Sri Lanka erst 2009 beendet wurde.»

Auch Syrer und Syrerinnen warten lange

In einer ähnlichen Situation sind derzeit syrische Asylsuchende. «Während die Behörden 2013 die Aufnahme von Syrer/innen mittels erleichterter Visabestimmungen und eines Kontingentes von 500 Personen ankündigten, warteten diejenigen, die sich schon in der Schweiz befanden, seit bald zwei Jahren auf eine Antwort auf ihre Asylgesuche», erklärt Ann-Seline Fankhauser, Geschäftsleiterin der Beobachtungsstelle Ostschweiz.

Beschleunigte Verfahren gibt es nur für Personen aus den Balkanländern, Georgien, Algerien, Marokko, Nigeria oder Tunesien, deren Asylgesuche das BFM von vornherein als wenig aussichtsreich erachtet. Offenbar ist ein Asylverfahren mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten in Gang gekommen.

Angesichts dieser Feststellung erinnert der Bericht der Beobachtungsstellen daran, dass der primäre Zweck der Asylverfahren weder darin besteht, negative Entscheide zu fällen, noch Ausschaffungen durchzuführen, sondern denjenigen Personen Schutz zu gewähren, die ihn nötig haben.

Dokumentation