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Überblick über die menschenrechtlichen Defizite des Asylrechts

01.07.2014

Das Caritas-Positionspapier zur Asylrechtspolitik der Schweiz gibt einen guten Überblick über aktuelle asylrechtliche Regelungen, welche in einem Konflikt mit anerkannten Menschenrechten stehen.

Diese menschenrechtlichen Defizite erläutert  die Broschüre vor dem Hintergrund eines knappen geschichtlichen Abrisses der schweizerischen Asylrechtspolitik.

Geschichte von Verschärfungen

Nachdem die Schweiz 1955 der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten war, nahm sie während des Kalten Krieges bereitwillig Flüchtlinge aus diversen Ländern des damaligen Ostblocks auf.

Seit Inkrafttreten des Asylgesetzes im Jahre 1981 wurde das Asylrecht jedoch laufend verschärft, mit der Konsequenz, dass die Rechte der Asylsuchenden entsprechend abgebaut wurden. Die Schweiz nahm immer mehr Einschränkungen und gar Verletzungen von grundlegenden Menschenrechten im Asylverfahren in Kauf. Dazu gehören das Recht auf gleiche Behandlung, das Recht auf eine sorgfältige Einzelprüfung jedes Asylgesuchs, das Recht auf Bewegungsfreiheit, das Recht auf Eheschliessung, etc.

Forderungen

Vor dem Hintergrund der menschenrechtlichen Defizitanalyse verlangt Caritas Schweiz einschneidende Korrekturen in der schweizerischen Asylrechtspolitik:

  • Gleichbehandlung der Asylverfahren mit Schweizer Standards in Verwaltungsverfahren
  • Gleichbehandlung in der Sozialhilfe in ähnlichen Lebenslagen
  • Arbeitserlaubnis von Anfang an
  • Keine Haft und nicht nur Nothilfe bei Aufenthalt ohne gültige Aufenthaltsbewilligung
  • Gewährleistung des Rechts auf Eheschliessung
  • Recht auf Teilnahme an Integrationsmassnahmen.

Dokumentation

  • Zur Asylrechtspolitik der Schweiz (online nicht mehr verfügbar)
    Caritas-Positionspapier vom Mai 2014