15.07.2005
Die nationale Ethikkommission hat eine Stellungnahme zum Thema «Beihilfe zum Suizid» veröffentlicht. Sie spricht sich dafür aus, die geltende Regelung der Sterbehilfe nicht zu ändern. Die Beihilfe zum Selbstmord soll weiterhin erlaubt bleiben, aber künftig staatlich kontrolliert werden. Organisationen für Sterbehilfe sollten demnach unter staatliche Aufsicht gestellt werden.
- «Sterbehilfe soll weiter straflos bleiben» (pdf, 2 S.)
Artikel des Tages-Anzeigers vom 11. Juli 2005 - Stellungnahme der Ethikkommission (pdf, 43 S.)
- Sterbehilfe und das Recht auf Leben
Artikel auf humanrights.ch vom Frühling 2005