06.02.2007
Im BGE 133 I 58 hat das Bundesgericht festgehalten, dass Ärzte auch psychisch kranken Menschen Selbstmordhilfe leisten dürfen. Weiterhin nicht erlaubt ist die Abgabe von tödlich wirkender Medizin an Sterbehilfeorganisationen.
Teil des Selbstbestimmungsrechts
Das Urteil ist die Antwort auf die Beschwerde eines manisch-depressiven Mannes, der bereits zwei Selbstmordversuche unternommen hatte. Er wandte sich an die Sterbehilfeorganisation «Dignitas», doch es fand sich kein Arzt, der ihm ein Rezept für das Mittel ausstellen wollte. Das Bundesgericht argumentierte in seinem Urteil, dass zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auch das Recht gehöre, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu bestimmen. Dabei sollten psychische Leiden gleich stark bewertet werden wie pyhsische somatische Leiden.
Beurteilung bei psychisch Kranken heikel
Im Fall von psychisch Kranken ist es besonders heikel zu entscheiden, ob der Sterbewunsch «Ausdruck einer psychischen Störung» sei oder «dem selbst bestimmten, wohlerwogenen und dauerhaften Entscheid einer urteilsfähigen Person» entstamme. Hierfür sei notwendigerweise vertieftes psychiatrisches Fachwissen die Voraussetzung, erklärte das Gericht.
Gefährliches Signal
Ruth Baumann von der Nationalen Ethikkommission sieht in dem Urteil ein «gefährliches Signal» für kranke und ältere Menschen. In einem Interview mit dem «Bund» erläuterte sie, dass die Gefahr bestehe, dass das Recht auf Suizid für jene Leute, die der Gesellschaft zur Last fallen, zur Pflicht wird. Menschen, denen dauernd vor Augen gehalten werde, dass es eigentlich besser wäre, wenn sie nicht mehr leben würden, könnten keine freie Entscheidung treffen.
Internationales Echo
Das Urteil hat auch ein grosses internationales Echo ausgelöst. Laut Generalsekretär der Sterbehilfeorganisation Dignitas, Ludwig Minelli, wird mit diesem Urteil allen Versuchen der Boden entzogen, mit zusätzlichen Regeln Menschen aus anderen Ländern den Weg zu einer Freitod-Begleitung in der Schweiz unmöglich zu machen. Es werde dazu führen, dass auch in anderen europäischen Ländern liberalere Positionen zu dieser Frage bezogen würden, ist er überzeugt.
- Suizidhilfe für psychisch Kranke erlaubt
Tagesanzeiger, 6. Februar 2007 (online nicht mehr verfügbar) - Ein immenser Schritt
Bund, 3. Februar 2007 (pdf, 3 S.) - BGE 133 I 58
Urteil vom 3. November 2006 - Begleiteter Suizid wird Grundrecht
Süddeutsche Zeitung, 2. Februar 2007 (pdf, 3 S.) - Dignitas
Homepage der Sterbehilfeorganisation
Weitere Informationen
- Sterbehilfe und das Recht auf Leben
Artikel auf Humanrights.ch, April 2005