05.02.2015
Die Schweiz setzt in unterschiedlichsten Bereichen die UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) und das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie nur ungenügend um. Die am 4. Februar 2015 veröffentlichten Empfehlungen des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes beinhalten eine Bandbreite von Massnahmen, wie die Schweiz die Umsetzung der Kinderrechte verbessern sollte.
Allgemein fehle es der Schweiz an einer landesweiten kohärenten Umsetzungsstrategie und an einem entsprechenden Überwachungsmechanismus. Die spezifisch angesprochenen Themen reichen von der wiederholten Forderung nach einem expliziten Verbot der körperlichen Bestrafung über die mangelnden Bildungschancen von asylsuchenden oder behinderten Kindern bis zum Appell, die weibliche Genitalverstümmelung endlich zu überwinden sowie medizinisch nicht notwendige, irreversible chirurgische Eingriffe an Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zu unterbinden.
Die Schlussbemerkungen des UNO-Kinderrechtsausschusses sind das Resultat aus der Prüfung des Schweizer Staatenberichts, dem alternativen Bericht von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowie der Anhörung der NGOs im Juni 2014 und einer Schweizer Staatendelegation im Januar 2015.
- Zweiter Berichtszyklus der Schweiz zur Kinderrechtskonvention (2009-2015)
Dokumentation mit den relevanten Dokumenten
Die Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses sind für die Schweiz nicht rechtsverbindlich. Es kommt ihnen jedoch ein grosses Gewicht zu, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen in einer Medienmitteilung vom 4. Februar 2015 selbst schreibt.
Die wichtigsten Empfehlungen
Der UNO-Kinderrechtsausschuss sprach in seiner sogenannten «List of Issues» vom Juni 2014 verschiedene Themen an, welche er bei der Umsetzung der KRK in der Schweiz als problematisch und prioritär erachtet. Einen grossen Teil dieser Themen hat er anfangs Februar 2015 in seinen «Concluding Observations» in Empfehlungen an die Schweiz umformuliert.
Strukturell fordert der UNO-Kinderrechtsausschuss die Schweiz auf, die Umsetzung der KRK in den Kantonen besser zu koordinieren und eine unabhängige Überwachungsstelle einzusetzen. Zudem sollte die Datenerhebung ausgebaut und in zentralen Bereichen verbessert werden.
Inhaltlich kritisiert er den fehlenden Schutz minderjähriger Sans-Papiers und von asylsuchenden Kindern sowie die mangelnde soziale und gesellschaftliche Integration von Kindern mit Behinderungen. Für Kinder von Sans-Papiers müsse die Einschulung und der Zugang zu Lehrstellen und einer Tertiärausbildung verbessert werden. Ferner würde es an einem ausreichenden Zugang zum Gesundheitsweisen fehlen.
Zu den Empfehlungen, welche UNO-Organe immer wieder an die Schweiz richten, gehören das explizite Verbot der Körperstrafe in einem formellen Gesetz und der Rückzug der Vorbehalte der Schweiz zum Familiennachzug für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden (zu Art. 10 Abs. 1 KRK), zu der Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen im Freiheitsentzug (zu Art. 37 lit. c KRK) und zum Rechtsbeistand und der Personalunion untersuchender und urteilender Richter (zu Art. 40 KRK).
Neu sind die Forderungen nach einer verbesserten Regulierung von Babyklappen aufgrund des Rechts der Kenntnisse über die eigene Herkunft, nach der Beachtung des Wohls des Kindes bei Entscheidungen im Bereich der Adoption und der Leihmutterschaft und nach der Verhinderung von unnötigen chirurgischen Eingriffen an Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen. Speziell erwähnt der Ausschuss sodann die mangelnde Beachtung der Rechte der Kinder durch wirtschaftliche Unternehmen und insbesondere multinational tätige Konzerne. So würden freiwillige selbstregulatorische Instrumente für Unternehmen nicht ausreichen um sicherzustellen, dass Kinderrechte im Inland und im Ausland durch Schweizer Unternehmen respektiert werden. Erstmalig äussert sich der Ausschuss besorgt über Vorfälle von Hassreden gegenüber LGBTI-Kindern (lesbian, gay, bi-sexual, transgender, inter-sexual) und fordert die Schweiz auf, Massnahmen zu ihrem Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität zu ergreifen.
Der UNO-Kinderrechtsausschuss richtete ausserdem 31 Empfehlungen zur Umsetzung des Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie an die Schweiz. Das Ziel dieser Empfehlungen ist der verbesserte Schutz von Minderjährigen vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung.
- Concluding observations on the combined second to fourth periodic reports of Switzerland (pdf, Englisch, 18 S.)
UNO-Kinderrechtsausschuss, CRC/C/CHE/CO/2-4 vom 26. Februar 2015 - Empfehlungen an die Schweiz zum Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie («Concluding Observations») (pdf, Englisch, 8 S.)
UNO-Kinderrechtsausschuss, CRC/C/OPSC/CHE/Q/1 vom 26. Februar 2015 - Kinderrechtsexperten empfehlen 108 Verbesserungen bei den Kinderrechten in der Schweiz
Medienmitteilung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz vom 5. Februar 2015 - Factsheet zu den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz
Netzwerk Kinderrechte Schweiz (online nicht mehr verfügbar) - UNO-Kinderrechtsausschuss sieht Handlungsbedarf beim Engagement der Schweiz gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM)
Medienmitteilung von Terre des Femmes Schweiz vom 4. Februar 2015 (online nicht mehr verfügbar) - UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes: Empfehlungen für die Schweiz
Medienmitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen vom 4. Februar 2015 - Kritik vom UNO-Komitee. Behinderte Kinder in kalte Tücher gehüllt
Neue Zürcher Zeitung vom 4. Februar 2015
Verspätete Berichterstattung durch die Schweiz
Nachdem der erste Bericht der Schweiz im Juni 2002 vom UNO-Kinderrechtsausschuss überprüft worden war, wäre (gemäss Art. 44 Abs. 1 lit. b KRK) im Jahre 2007 der zweite Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention fällig gewesen. 2012 hat das EDA den zweiten, dritten und vierten Bericht gleich auf einen Schlag veröffentlicht. Den NGO-Schattenbericht an den UNO-Ausschuss hat das Netzwerk Kinderrechte, in dem 54 Nichtregierungsorganisationen zusammengeschlossen sind, bereits im Juni 2009 vorgestellt. Am 27. Juni 2014 hat die «Pre-Sessional Working Group» des UNO-Kinderrechtsausschusses die «List of Issues» verabschiedet, in welcher sie konkrete Fragen an die Schweizer Regierung formulierte und weitere Unterlagen einforderte. Zur Erarbeitung der «List of Issues» hatten sich Ausschussmitglieder am 19. Juni 2014 mit verschiedenen NGOs getroffen und deren Anliegen angehört.
- Fragen und Themen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz zum Fakultativprotokoll («List of Issues»)
CRC/C/OPSC/CHE/Q/1 vom 18. Juli 2014 - Fragen und Themen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz zur Kinderrechtskonvention
(«List of Issues»)
UNO-Kinderrechtsausschuss, CRC/C/CHE/Q/2-4 vom 18. Juli 2014 - Antwort des Bundes auf die List of Issues zum 2., 3. und 4. Staatenbericht der Schweiz
Antwort des EDA, CRC/C/CHE/Q/2-4/Add.1 vom 14. November 2014 - Kommentare des Netzwerkes Kinderrechte zur Antwort der Regierung auf die List of Issues zur UNO-Kinderrechtskonvention
Netzwerk Kinderrechte Schweiz vom Dezember 2014 (online nicht mehr verfügbar)
Am 16. November 2011 hatte der Bundesrat ausserdem mit drei Jahren Verspätung den 1. Bericht zur Umsetzung des Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie, welches die Schweiz 2006 ratifiziert hat, an den Ausschuss für Kinderrechte übermittelt. Der Ausschuss prüfte den Bericht zusammen mit dem zweiten, dritten und vierten Bericht zur Kinderrechtskonvention ebenfalls an seiner 68. Session im Januar 2015.
Der zweite, dritte und vierte Staatenbericht zur Kinderrechtskonvention der Schweiz
Inhaltlich nimmt der veröffentlichte Bericht des EDA Stellung zu den Schlussbemerkungen des Kinderrechtsausschusses zum ersten Staatenbericht der Schweiz aus dem Jahr 2002 (CRC/C/15/Add.182.) sowie zum Bericht zum Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten von 2006 (CRC/C/OPAC/CHE/CO/1.) und versucht, die von der Schweiz seit dem letzten Bericht 2002 getroffenen Massnahmen zur Stärkung der Kinderrechte aufzuzeigen.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz schreibt auf seiner Website zum Staatenbericht: «Der Bericht präsentiert ein beeindruckend vielfältiges kinder- und jugendpolitisches Engagement der Schweiz. In der Informationsfülle geht verloren, ob mit diesen Aktivitäten verbundene kinderrechtliche Ziele erreicht wurden, ob Massnahmen gescheitert sind, eingestellt oder nicht ergriffen wurden. Unhaltbar ist, dass der Bundesrat eigenmächtig bereits den vierten Bericht vorwegnehmen will. Das lässt immer noch fehlenden Willen befürchten, die an sich wertvolle Berichterstattung für die Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz fruchtbar zu machen. Dazu wären nach der Überprüfung durch den Kinderrechtsausschuss von den Verantwortungsträgern vereinbarte Schwerpunkte nötig, die in einem zuverlässigen und überschaubaren Rhythmus geprüft werden.»
- Zweiter, dritter und vierter Bericht der Schweizerischen Regierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Bericht es EDA vom 20. Juni 2012, vom Bundesrat am 4. Juli 2012 genehmigt
Der NGO-Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention
43 Schweizer Nichtregierungsorganisationen haben im März 2014 gemeinsam mit weiteren unterstützenden Organisationen dem UNO-Kinderrechtsausschuss einen Bericht vorgelegt, welcher deutlich aufzeigt, dass auch knapp 20 Jahre nach der Ratifikationen die UNO-Kinderrechtskonvention mangelhaft umgesetzt wird. So verfügen nach wie vor nicht alle Kinder über dieselben Rechte. Ob ihnen Konventionsrechte zu Gute kommen, ist oft von ihrem jeweiligen Wohnkanton und Status abhängig. Daher fordert der Bericht die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der KRK und die Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution mit einem expliziten Auftrag im Bereich der Kinderrechte.
- NGO-Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention
Netzwerk Kinderrechte Schweiz, März 2014 - NGO-Bericht zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention ortet viel Handlungsbedarf
Artikel auf humanrights.ch vom 27. März 2014
Dokumentation
- Informationen zur 68. Session des Kinderrechtsausschusses
Webseite des UN-Hochkommissariates für Menschenrechte - Dokumentation des Berichterstattungsverfahren
Webseite des Netzwerks Kinderrechte Schweiz - Vorbehalte der Schweiz zur Kinderrechtskonvention
Artikel auf humanrights.ch vom 28. Mai 2014 - Die Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz: Welches sind die generellen Herausforderungen?
SKMR Artikel, 31. März 2015