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Thurgauer Kantonspolizei auf Abwegen

08.12.2015

Die Terrorismusbekämpfungsstrategie des Bundes legt immer mehr Gewicht auf Präventivmassnahmen (lesen Sie hierzu unseren Artikel). In gewissen Fällen mag dies zielführend sein. Allerdings birgt die Präventionsarbeit der Behörden auch Risiken, wie das folgende Beispiel zeigt. 

Früherkennung…

Im Kanton Thurgau hat die Kantonspolizei in der Präventionsarbeit einen radikalen Kurs eingeschlagen. Im September 2015 schrieb die Polizei «an Behörden, Ämter, Schulen, Jugendorganisationen, etc.» einen Brief, in dem steht: «Wir wollen sich radikalisierende Dschihad-Sympathisanten frühzeitig erkennen und rechtzeitig präventive Massnahmen einleiten. Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, weshalb wir Sie bitten, auffälliges Erscheinen oder Verhalten vornehmlich von Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig Ihrem Polizeiposten zu melden.»

Das Schreiben zählt Merkmale auf, die nach Ansicht der Polizei «auf eine Radikalisierung hindeuten können», so etwa «auffallende äusserliche Veränderungen (Kleidung, Bart)»; «plötzliche Sympathiebekundungen für den Islam oder IS», «plötzlicher Abbruch der Lehre», «Rückzug aus dem sozialen Umfeld», «intensives Surfen im Internet, insbesondere auf Kriegs- bzw. IS-Seiten».

… oder Aufruf zum Denunziantentum

Der Islamische Zentralrat kritisierte nach Bekanntwerden des weit gestreuten Schreibens, dass das «Profiling» Muslime der Gefahr eines gesellschaftlichen Generalverdachts aussetzt. Dieser Einwand ist nicht unbegründet. Auch Alex Sutter, Co-Geschäftsleiter von humanrights.ch, schätzte diesen Vorwurf in einer ersten Reaktion gegenüber Kath.ch als begründet ein. Für ihn stellt der Appell der Kantonspolizei einen massiven Eingriff in die Privatsphäre von betroffenen Personen dar, wofür vermutlich sowohl die gesetzliche Grundlage wie auch die Verhältnismässigkeit fehlten. Es sei ein Aufruf zum Denunziantentum.

Der zuständige Polizeikommandant nahm in der Folge im Radio SRF dazu Stellung. Er hielt fest, dass das Schreiben an einen geschlossenen Adressatenkreis gegangen sei und zudem seiner Ansicht nach keine Herabsetzung von Muslimen enthalte.

Humanrights.ch bleibt dabei, dass die Thurgauer Kantonspolizei mit ihrem Appell die rote Linie der zulässigen Präventionsarbeit überschritten hat. Unhaltbar und rassistisch ist insbesondere, dass der Brief Personen, die plötzlich Sympathien mit dem Islam bekunden, unisono in die Nähe von Terroristen rückt. Relevant ist zudem der Absender des Briefes: Hätte eine kantonale Beratungsstelle einen vergleichbaren Aufruf lanciert, wäre dies eher unproblematisch gewesen, solange die erhaltenen Informationen und die resultierenden Beratungen unter dem Schutz des Berufsgeheimnisses stünden und deshalb eine Vertraulichkeit garantiert wäre.

Achtung Spitzelstaat!

Wird dasselbe von der Polizei gemacht, so steht das nicht im Kontext der Beratung, sondern dient zum einen dem Staatsschutz und zum andern der Strafverfolgung. Für beide Zwecke darf die Öffentlichkeit in Form von Schulbehörden, Lehrern/-innen, Fussballtrainern, Pfadiführerinnen etc. auf keinen Fall eingespannt werden; sonst befinden wir uns im Nu in einem Spitzelstaat. Wer dies fordert, müsste auch andere potenzielle Gewalttäter wie Hooligans, Neonazis, Antifaschisten, Blaufahrer/innen etc. mit solchen Aufrufen aufspüren und über die derart identifizierten Personen Fichen anlegen - oder gleich ein Strafverfahren gegen sie eröffnen.

Humanrights.ch zeigt im Folgenden, dass im Bereich der Terrorismusbekämpfung diese Form der Informationsbeschaffung durch die Polizei besonders problematisch ist, weil hier Prävention und Strafverfolgung kaum mehr getrennt werden können.