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Gleichstellung der Frau - Dossier

Frauenrechte in der Schweiz

25.08.2021

Auch in der Schweiz sind Frauen immer noch in den meisten Bereichen schlechter gestellt als die Männer, wie die Indikatoren des Bundesamt für Statistik zeigen: Sie sind in allen relevanten Entscheidungsgremien wie auch auf höheren Posten in der Wirtschaft untervertreten, haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, verdienen je nach Branche immer noch 6 bis 21 % weniger und erhalten immer noch wenig Hilfe von den Männern bei der Haus- und Familienarbeit.

Kleine Chronologie der Frauenrechte in der Schweiz

1971 erhalten die Frauen auf eidgenössischer Ebene das Stimm- und Wahlrecht.

1978 erhalten die Frauen mit dem neuen Kindsrecht gleichberechtigt die «elterliche Sorge» über ihre Kinder.

1981 wird der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frau und Mann und der Anspruch auf gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit in der Verfassung verankert.

1988 stellt das neue Eherecht die Frauen den Männern gleich. So verschwindet z.B. die Bestimmung aus dem Eherecht, wonach der Mann das Oberhaupt der Familie ist und die Frau den Haushalt zu führen hat.

1990 erfolgt die Gleichstellung in Bezug auf das Bürgerrecht. Frauen, die einen Schweizer heiraten, erhalten nicht mehr automatisch das Schweizer Bürgerrecht.

1990 haben alle Kantone und Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht der Frauen eingeführt.

1991 findet der erste landesweite Frauenstreik unter dem Motto «Wenn frau will, steht alles still» statt.

1996 tritt das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches die Beseitigung struktureller Benachteiligungen der Frau im Erwerbsleben (geringe Löhne, ungleiche Anstellungs- und Beförderungschancen, sexuelle Belästigung) zum Ziel hat.

1997 ratifiziert die Schweiz die UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die von zentraler Bedeutung ist für die Gleichstellung der Frau. 

1999 wird der Gleichstellungsartikel ihm Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung mit der «rechtlichen und tatsächlichen» Gleichstellung ergänzt.

2000 tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft.

2003 tritt das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft.

2004 werden Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft neu von Amtes wegen als Delikt verfolgt und sanktioniert.

2005 wird die Mutterschaftsentschädigung aufgrund einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) eingeführt.

2006 wird Artikel 28b ZGB verabschiedet, durch den Zivilgerichte zum Schutz der Opfer eine gewalttätige Person anweisen können, die gemeinsame Wohnung zu verlassen.

2006 tritt das Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) in Kraft. Dadurch erhalten Familien eine einmalige oder periodische Geldleistung, die ausgerichtet wird, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen.

2008 ratifiziert die Schweiz das Fakultativprotokoll zur UNO-Frauenrechtskonvention, welches die Möglichkeit vorsieht, sich gegen einen letztinstanzlichen innerstaatlichen Entscheid mit einer Beschwerde an den CEDAW-Ausschuss zu wenden.

2012 tritt die neue Strafbestimmung gegen die Verstümmelung von weiblichen Genitalien in Kraft.

2013 tritt das neue Namensrecht in Kraft, womit endlich die Gleichstellung in Bezug auf das Namensrecht verwirklicht wird.

2014 wird die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel.

2017 ratifiziert die Schweiz das Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention).

2019 findet der zweite landesweite Frauenstreik unter dem Motto «Lohn, Zeit, Respekt» statt.

2020 werden Lohngleichheitsanalysen für Betriebe mit mehr als hundert Mitarbeitenden obligatorisch. Sanktionen bei ungleichen Löhnen gibt es keine.

2021 feiert die Schweiz fünfzig Jahre eidgenössisches Frauenstimmrecht. 

2021 beschliesst der Bundesrat die erste nationale Gleichstellungsstrategie. Die Gleichstellungsstrategie 2030 setzt vier Schwerpunkte: die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Prävention von Gewalt und die Bekämpfung von Diskriminierung.