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OPCAT kann nun endlich ratifiziert werden (SR, NR 1/2009) 

17.04.2009

Nachdem der Ständerat in der Frühlingssession 2009 alle Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt hat, kann die Schweiz endlich das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention der UNO vom 18. Dezember 2002, das sie am 25. Juni 2007 unterzeichnet hat, ratifizieren.

Sekretariat als Zankapfel

Im Grundsatz war die Ratifizierung des wichtigen Dokumentes in beiden Räten nicht umstritten. Der Ständerat hatte die Vorlage im Dezember 2007 als Erstrat behandelt. Dabei hatte eine Kommissionsminderheit die Einrichtung eines ständigen Sekretariates gefordert, damit die Vorlage nicht ein Papiertiger bleibe, sondern reelle Konsequenzen habe. Der damalige Justizminister Christoph Blocher versprach darauf, dass ein Sekretariat eingerichtet werde, allerdings erst nach Konstituierung der Kommission. Dieser sei in Bezug auf das Sekretariat die Organisationsfreiheit zu belassen. Wenn es notwendig sei, werde man ein Sekretariat einrichten. Daraufhin zog die Kommissionsminderheit ihren Antrag zurück. Die Vorlage passierte schliesslich ohne Gegenstimme und die Vorlage der Kleinen Kammer liess das Thema Sekretariat unerwähnt.

Bis der Nationalrat sich der Vorlage in der Wintersession 2008 annahm, verging darauf ein geschlagenes Jahr. Umstritten war im Nationalrat dann ebenfalls lediglich die Frage des Sekretariats.  Die vorberatende Kommission schlug dem Nationalrat vor, eine Bestimmung in das Ausführungsgesetz aufzunehmen, nachdem die Kommission über ein ständiges Sekretariat verfügen kann. Per Stichentscheid der Präsidentin sprach sich der Nationalrat mit 90 gegen 89 Stimmen äusserst knapp für diese Lösung aus.  Der Ständerat hat sich in der Frühlingssession nun dieser Lösung angeschlossen, womit das Gesetz nun vorsieht, dass die zu konstituierende Kommission ein ständiges Sekretariat einrichten kann, jedoch nicht muss. Sobald die Referendumsfrist am 9. Juli 2009 verstrichen ist, steht der Ratifizierung des Protokolls, an dessen Enstehung die Schweiz massgebend beteiligt war, nun endlich nichts mehr im Weg.

Worum es geht

Anlässlich der Parlamentsdebatten und im Vernehmlassungsverfahren hatten Humanrights.ch/MERS und andere Organisationen kritisiert, dass das Gesetz kein ständiges Sekretariat vorsieht. Die nun gefundene Kann-Lösung ist ein Kompromiss, der unter Berücksichtigung der politischen Gegebenheiten aus Menschenrechtssicht knapp genügend ist. Die Arbeit ist von der Kommission nur zu bewältigen, wenn sie ein Sekretariat einsetzt. Immerhin gibt es in der Schweiz 157 Strafvollzugsanstalten und 190 Einrichtungen für Minderjährige, die von der eingesetzten Kommission regelmässig überprüft werden müssen. Dazu kommen noch psychiatrische Anstalten, die Bereiche in Spitälern für Gefangene und die Haftzellen bei den Polizeidienststellen. 

      Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, dem UNO-Unterausschuss uneingeschränkten Zugang zu allen Orten zu geben, in denen Personen mit Freiheitsentzug leben. Ausserdem müssen die Staaten innerhalb einer bestimmten Frist eine innerstaatliche unabhängige Kommission schaffen, welche präventiv dafür sorgen soll, dass in Haftanstalten keine Folter und ähnliches stattfindet.

      Ältere Dokumente

      Weitere Informationen zum Zusatzprotokoll OPCAT