27.06.2006
Das Zusatzprotokoll zur Anti-Folterkonvention der UNO ist in Kraft getreten. Die erforderlichen zwanzig Staaten haben dem Abkommen zugestimmt. Die Schweiz ist nicht dabei, obwohl sie an der Ausarbeitung der Konvention an vorderster Front mitgewirkt hatte.
Das Abkommen bedeute einen grossen Fortschritt in der Folterprävention, insbesondere in einer Zeit, in der das absolute Folterverbot wieder vermehrt in Frage gestellt werde. Dies schreibt die Association pour la prévention de la torture (APT), auf deren Initiative das Zusatzprotokoll zur Anti-Folterkonvention nicht zuletzt zurückgeht. Dass die Schweiz nun nicht zu den zwanzig ersten Mitgliedstaaten zählt, bedauert APT.
- Ein neues Abkommen gegen die Folter - ohne die Schweiz
Medienmitteilung von APT vom 21. Juni 2006 (pdf, 2 S.) - Anti-Folterkonvention ohne die Schweiz
Swissinfo, 21. Juni 2006
Weiterführende Informationen
- Bundesrat: Internationales Prestige ja - aber ohne Mehrkosten
humanrights.ch zum Stand der Ratifizierung in der Schweiz, 26. Mai 2006