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Bundesrat: Internationales Prestige ja - aber ohne Mehrkosten! (SR/NR 2/06)

26.06.2006

Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die Vernehmlassungsergebnisse zur UNO-Antifolterkonvention zu veröffentlichen. Diese würden in die Botschaft integriert, die im laufenden Jahr dem Parlament vorgelegt werde, schreibt der Bundesrat in einer Antwort auf zwei Interpellationen, die im National- und Ständerat unter dem Eindruck eingereicht worden waren, der Bundesrat messe dem Geschäft keine Priorität zu.

Zu den Ergebnissen der Vernehmlassung, die Ende 2005 abgeschlossen wurde, schrieb die Regierung am 17. Mai 2006: «Die Kantone, von der SVP abgesehen die politischen Parteien sowie die Mehrheit der Wirtschaftsverbände und weiteren Organisationen begrüssen die rasche Ratifikation und innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls. Der vorgelegte Entwurf wurde in seinen wesentlichen Grundzügen positiv aufgenommen. Kritisiert wurde in erster Linie die vorgesehene Finanzierung und Ausgestaltung des nationalen Präventionsmechanismus (Kommission zur Verhütung von Folter). Zahlreiche Vernehmlasser fordern ferner ausdrücklich, dass im Gesetz ein unbedingter Anspruch der Kommissionsmitglieder auf Entschädigung verankert werde; ebenso wurde mehrfach die Forderung nach einem ständigen Kommissionssekretariat erhoben. Mehrere Vernehmlasser haben zudem Vorschläge unterbreitet, die auf eine verstärkte Sicherung der Unabhängigkeit der Kommission zur Verhütung von Folter abzielen.»

Ungenügender Bundesratsvorschlag

Der Bundesrat plant das Zusatzprotokoll zur UNO-Folterkonvention zu ratifizieren, wie er auch in der jüngsten Stellungnahme bekräftigt. In der Tat scheut er sich aber davor, für effektive Kontrollen, wie sie das Abkommen vorschreibt, Geld auszugeben. Dies war - wie sich nun bestätigt - einer der Hauptkritikpunkte der Vernehmlassungsteilnehmer. Dennoch stellte sich die Regierung noch im März 2006 in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi auf den Standpunkt, seine Vorlage entspreche den Vorgaben des Fakultativprotokolls und nutze den «grossen Spielraum zur Ausgestaltung des zu schaffenden nationalen Präventionsmechanismus».

Humanrights.ch / MERS und fünf weitere Menschenrechtsorganisationen sind in dieser Frage entschieden anderer Meinung. Sie vertreten die Ansicht, dass der hängige Gesetzesvorschlag zur Schaffung einer Kommission zur Verhütung von Folter und Misshandlungen die internationalen Minimalvorgaben klar verletzt. Sie stellten sich in einem gemeinsamen Communiqué auf den Standpunkt, dass die gewünschte Prävention nur wirksam sein könne, wenn sie von Fachpersonen durchgeführt würden. Diese müssen nach Ansicht der NGO durch ein Sekretariat unterstützt werden, dass ihre Berichte und Empfehlungen an die Regierung sachverständlich redigiert. Die NGO fordern deshalb vom Bundesrat, dass er seine Vorlage korrigiert und die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Denn für die NGO ist klar, dass Inspektionen, wie sie das Zusatzprotokoll vorschreibt, auch hierzulande Missstände aufdecken können. So förderten etwa die letzten Kontrollbesuche des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter im Jahre 2001 mehrere Missbräuche zu Tage, so waren beispielsweise im Regionalgefängnis Bern zwei Häftlinge nackt im Untergeschoss eingesperrt.

Mehr als zwei Jahre von der Unterschrift zur Ratifizierung

Am 25. Juni 2004 hatte die Schweiz das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet. Seither warten Menschenrechtsorganisationen auf die Ratifizierung, doch diese kommt nur zögerlich voran. Zuerst liess sich Justizminister Christoph Blocher viel Zeit, um die Ergebnisse der zuständigen Arbeitsgruppe in den Bundesrat zu tragen. Erst 15 Monate nach Unterzeichnung des Protokolls entschied sich der Bundesrat, den wichtigsten Vorschlag der Arbeitsgruppe, nämlich die Schaffung einer Kommission gegen die Folter auf nationaler Ebene, in eine dreimonatige Vernehmlassung zu schicken. Dies bedeutet im Endeffekt, dass die Schweiz das Ziel verpasst, zu den 20 erstratifizierenden Staaten zu gehören, was mit dem Engagement der Schweiz zur Schaffung dieses Präventionsinstruments in einem seltsamen Kontrast steht.

In diesem Zusammenhang ist nebenbei von Interesse, dass lediglich 147 von 246 Mitgliedern der Bundesversammlung auf Anregung der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) im März 2006 eine Erklärung unterschrieben, mit der sie Folter verurteilten.

Antworten der Vernehmlassungsteilnehmer

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