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Umsetzung des UNO-Sozialpaktes in der Schweiz: Immer noch kein Aktionsplan in Sicht

29.03.2021

28 Jahre nachdem die Schweiz den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) ratifiziert hat, haben die Behörden immer noch keinen Aktionsplan für dessen Umsetzung vorgelegt. Dieses Versäumnis wird seit jeher auf den Föderalismus abgeschoben.

Gastkommentar von Léa Winter, Co-Präsidentin von FIAN Schweiz

Am 3. Dezember 2020 veranstaltete das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO online eine Nationale Konferenz über den UNO-Pakt I, um die 31 Empfehlungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Ausschuss) zu diskutieren. Die Empfehlungen hatte der Ausschuss im Oktober 2019, infolge seiner letzten Überprüfung der Schweiz, abgegeben. Die Nationale Konferenz des SECO dauerte einen Vormittag und umfasste eine Reihe von Präsentationen. Leider vermochte es das Format der Konferenz es nicht, zwischen den rund sechzig Teilnehmer*innen aus Bundesverwaltung, kantonalen Behörden, Universitäten und der Zivilgesellschaft, einen konstruktiven Dialog herzustellen.

Quantitative Analyse der Empfehlungen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft ist zuständig für die Umsetzung des UNO-Pakt I. An der nationalen Konferenz stellte das SECO seine quantitative Analyse der vom WSK-Ausschuss erlassenen Empfehlungen vor. Die Untersuchung erfolgte anhand der Auswertung eines Fragebogens, welche das Staatssekretariat im Vorfeld den Kantonen zur Beantwortung überlassen hatte. Ziel war es, die Empfehlungen des WSK-Ausschusses anhand dreier Kriterien – Wichtigkeit, politische Bedeutung und Einfachheit der politischen Umsetzung – zu beurteilen, um so Prioritäten für deren Umsetzung festzulegen. Die Erhebung ergab für 20 Prozent der Empfehlungen eine hohe Priorität. Gemäss der Botschafterin Valérie Berset Bircher, Leiterin Internationale Arbeitsfragen im SECO und Chefin der Schweizer Delegation beim UNO Pakt I, würden jedoch nicht alle Anregungen der UNO umgesetzt werden können: Die Anzahl an Empfehlungen sei zu gross, und innerhalb der Bundesverwaltung stünden nur beschränkten Ressourcen zur Verfügung.

Eine Priorisierung der Menschenrechte?

Die Zivilgesellschaft wurde für die Konferenz dazu aufgefordert, ihren Beitrag auf die «im Empfehlungskatalog identifizierten Prioritäten» zu fokussieren. Léa Winter, Koordinatorin der Arbeitsgruppe UNO-Pakt I der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, musste daran erinnern, dass die Menschenrechte unteilbar und – einander bedingend – eng miteinander verflochten sind. Die Schweiz habe sich 1992 mit der Ratifizierung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dazu verpflichtet, alle darin verbrieften Rechte zu beachten, zu schützen und ihnen Geltung zu verschaffen. Ziel müsse es also sein, alle Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen. In einem reichen Land wie der Schweiz komme es nicht in Frage, einen Ressourcenmangel vorzubringen und sich lediglich auf eine Auswahl der Anliegen zu beschränken.

Soziale und klimatische Notlage

Angesichts der Corona-Krise betonte die Zivilgesellschaft an der Konferenz, wie wichtig die Wahrung der im UNO-Pakt I verankerten Rechte – insbesondere das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Arbeit und das Recht auf soziale Sicherheit – gerade bei Umsetzung der pandemiebedingten Sondermaßnahmen ist.

Aufgrund der aktuellen Umstände hat sich die Situation einer grossen Anzahl von Menschen in der Schweiz arg verschlechtert. Indem sie ihre Arbeit, ihr Einkommen und manchmal gar ihre Wohnung verlieren, geraten sie in grosse existenzielle Not. Auch das Recht auf Wohnung wird durch die notwendigen Distanzvorschriften beeinträchtig: Die Zahl der Notschlafstellen wurde drastisch reduziert und zahlreiche Menschen landen deshalb auf der Strasse. Diese Grundrechte – das Fundament der Menschenwürde – sind unterschiedslos zu berücksichtigen, zu schützen und umzusetzen. Und zwar für alle Menschen in der Schweiz, insbesondere für Menschen ausländischer Nationalität, für Sans-Papiers, für Menschen in grosser Armut, für Menschen mit Behinderungen, für Asylbewerber*innen und Angehörige einer kulturellen oder geschlechtlichen Minderheit.

Über die Nahrungsmittelhilfen in den grossen Schweizer Städten hinaus gilt es dauerhafte Lösungen zu finden, welche den Armutsbetroffenen ihre Ernährungsautonomie zurückverschaffen. Der Zugang zu Unterstützung muss erleichtert und die Hilfeleistungen vereinheitlicht werden. Besondere Beachtung sollte zudem der psychischen Gesundheit, der häuslichen Gewalt und dem Schutz von Arbeitnehmer*innen – vor allem Haushaltshilfen, die weder angemeldet noch versichert sind – gewidmet werden. Jenseits der Pandemie, deren Auswirkungen unmittelbar spürbar sind, darf auch die Klimakrise auf keinen Fall vergessen gehen. Obwohl zur Eindämmung der globalen Erwärmung noch etwas Zeit bleibt, betont der WSK-Ausschuss die Dringlichkeit der Klimaveränderungen und verlangt von der Schweiz eine Verschärfung ihrer Klimaziele für das Jahr 2030 sowie eine Reduktion der privaten und öffentlichen Investitionen in die Brennstoffindustrie.

Wie steht es um die bereichsübergreifenden Empfehlungen?

Verschiedene Referent*innen aus den kantonalen Verwaltungen brachten an der Konferenz Beispiele für «Best Practices» – bewährte Praktiken – vor. Unerwähnt blieben leider die bereichsübergreifenden Empfehlungen zur Justiziabilität, zum Mandat der künftigen Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) oder zur Koordination der Umsetzung der WSK-Rechte. Obwohl Professor Mikel Mancisidor, Mitglied des WSK-Ausschusses, diese in seinem Wortbeitrag hervorhob. Zur Kenntnis genommen wurde aber – mit Blick auf die Bewältigung der Coronapandemie –, welche Herausforderungen die koordinierte Umsetzung von Massnahmen an das föderalistische System der Schweiz stellt und dass dadurch durchaus diskriminierende Zustände geschaffen werden.

Bedarf: Aktionsplan für die Umsetzung der Empfehlungen

Mit Blick auf die koordinierte Umsetzung der vom WSK-Ausschuss erarbeiteten Empfehlungen hob die Zivilgesellschaft an der Konferenz hervor, dass in einem anderen Themenbereich – für die Empfehlungen des UNO-Frauenrechtsausschusses – bereits eine «Roadmap» zu deren Umsetzung erarbeitet worden war. Dieses Dokument enthält klare Indikatoren sowie einen Zeitrahmen und führt auf, wer in den verschiedenen Departementen der Verwaltung für die Umsetzung der Empfehlungen die Verantwortung trägt. So wird Organisationen und betroffene Personen transparent vermittelt, wie, wann und bei wem sie bei Bedarf intervenieren können. Trotz dieses positiven Präzedenzfalles wendete Botschafterin Berset Bircher an der Konferenz ein, dass für die Umsetzung der WSK-Empfehlungen kein Aktionsplan entwickelt werde. Die Zivilgesellschaft, für welche die Erarbeitung einer solchen Roadmap hohe Priorität hat, ist von dieser Haltung der Bundesbehörden enttäuscht.

Die nächsten Schritte

Zur Weiterverfolgung der WSK-Empfehlungen kündigte die Botschafterin Berset Bircher einer Zusammenfassung der diskutierten Inhalte an der Konferenz sowie die Veranstaltung von thematischen Workshops an. Zudem sollen die Empfehlungen im Jahr 2021 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK des Nationalrats vorgelegt werden.

Der Wunsch der Zivilgesellschaft nach einem Seminar, an welchem – analog zum letzten Überprüfungszyklus der Schweiz im Jahr 2011 – konkrete Ansätze für die Umsetzung der WSK-Empfehlungen erarbeitet werden, wurde bisher nicht erhört. Die Organisationen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz stehen aber weiterhin bereit, um mit allen betroffenen Personen und Einrichtungen an der Umsetzung der WSK-Rechte in der Schweiz zu arbeiten.