27.04.2021
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wurde am 8. März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestags gegründet. Als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution setzt es sich dafür ein, dass Deutschland im In- und Ausland die Menschenrechte einhält und fördert. Zudem überwacht das Institut mittels einem Monitoring-System die Umsetzung der UNO-Behindertenrechts- und der UNO-Kinderrechtskonvention.
Das DIMR wurde bereits im Jahr 2003 von der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) als Nationale Menschenrechtsinstitution mit A-Status förmlich akkreditiert (Stand 2019). Dank der vereinsrechtlichen Organisationsform steht das DIMR insbesondere hinsichtlich seiner Unabhängigkeit sehr gut da. Gemessen an den Pariser Prinzipien weisen die institutionellen Grundlagen des DIMR jedoch auch Schwachstellen auf: So hat es lediglich eine beratende Funktion und besitzt kein Mandat zur Entgegennahme individueller Beschwerden. Auch andere fundamentale Kompetenzen, wie etwa ein Akteneinsichtsrecht, ein Klagerecht oder die Möglichkeit in Anhörungen unaufgeforderte Stellungsnahmen abzugeben, fehlen dem Institut. Gemäss Prof. Beate Rudolf, Direktorin des DIMR, stellt es sich insbesondere in einem föderalen System als schwierig heraus, mit einer bloss beratenden Funktion die einzelnen Bundesländer zu erreichen. Das Bewusstsein für die Relevanz von menschenrechtlichen Verpflichtungen im eigenen Bundesland ist oft sehr gering, wodurch das DIMR auf dieser Ebene kaum konsultiert wird.
Organisationsform und Rechtsgrundlagen
Das Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Der Verein besteht aus drei Organen, namentlich der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und dem Kuratorium. Zusätzlich können nach Bedarf fach- oder projektbezogen Beiräte einberufen werden. Das Kuratorium, das aus Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammengesetzt ist, legt die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Instituts fest. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten wurde in den Statuten festgelegt, dass die staatliche Vertretung innerhalb des Kuratoriums lediglich in beratender Funktion tätig ist und kein Stimmrecht besitzt. Der Vorstand besteht aus Direktor*in und deren Stellvertretung. In der Mitgliederversammlung sind Organisationen und Einzelpersonen mit ausgewiesenen menschenrechtlichen Kompetenzen vertreten.
Das Institut beruhte bis 2015 auf einem einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages und verfügte bis dahin über keine gesetzliche Grundlage. Der fehlende gesetzliche Rahmen wurde lange als struktureller Schwachpunkt des Instituts gesehen. Erst im Jahre 2015 erhielt das DIMR nach längeren politischen Auseinandersetzungen erstmals eine gesetzliche Verankerung im «Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)».
Die Zwecksetzung des DIMR ist im Gesetzestext in Artikel 2 Absatz 1 wie folgt festgelegt: Das Institut soll «als Nationale Menschenrechtsinstitution im Sinne der Pariser Grundsätze über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen». Das Gesetz garantiert ausserdem die Finanzierung und die Unabhängigkeit des DIMR.
Finanzierung
Der Verein finanziert sich aus öffentlichen Zuwendungen und zusätzlich aus Mitgliedschaftsbeiträgen, projektbezogenen öffentlichen und privaten Zuwendungen sowie privaten Spenden.
Laut dem Jahresbericht 2019 des DIMR verzeichnete das Institut Einnahmen in Höhe von rund 6,01 Millionen Euro, wovon rund 3,07 Millionen Euro aus Zuwendungen des Bundes, rund 1,27 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen sowie rund 1,67 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Bundesländer stammten.
Das Budget des DIMR erntete jüngst Kritik von Michael O´Flaherty, dem Direktor der EU-Grundrechteagentur (FRA): Es falle sehr niedrig aus und habe sich seit Bestehen des Institutes kaum verändert. Damit werde es den stetig wachsenden Aufgaben des DIMR nicht mehr gerecht.
Mandat
Dem Institut wurde ein relativ offenes Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte erteilt. Zu diesem Zwecke soll das DIMR Dokumentations- und Informationsfunktionen übernehmen, Bildungsarbeit leisten, anwendungsorientierte Forschung durchführen, Politikberatung leisten und internationale und eine nationale Vernetzungsfunktionen wahrnehmen.
Ausserdem unterstützt das DIMR nach Möglichkeit die «Bundesregierung bei der Erstellung von Berichten über die Menschenrechte in Drittstaaten, bei der Erstellung von Länderanalysen und Fragekatalogen zu menschenrechtlichen Defiziten in Drittstaaten» und erstellt Analysen der Wirkung «von europäischer und deutscher Politik, insbesondere Entwicklungspolitik, auf die Lage der Menschenrechte in Adressatenländern (Art. 1 Abs. 3 DIMRG)».
Dazu gesellte sich später die Funktion des DIMR als Monitoring-Stelle für die Förderung, den Schutz und die Überwachung der Durchführung der UNO-Behindertenrechtskonvention (Art. 33 Abs. 2 BRK) Seit 2019 fungiert das DIMR zudem gleichermassen als Monitoring-Stelle der UNO-Kinderrechtskonvention (Art. 32 Abs. 2 KRK).
Das DIMR verfügt über keine Kompetenzen zur Bearbeitung von Einzelfällen (Ombudsfunktion), was gemäss den Pariser Prinzipien zu begrüssen wäre (vgl. Aichele, Valentin: Nationale Menschenrechtsinstitutionen: Ein Beitrag zur nationalen Implementierung von Menschenrechten, Peter Lang 2003).
Arbeitsschwerpunkte
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gehören zu den wohl wichtigsten Arbeitsschwerpunkten des DIMR. Die Schwerpunkte der Forschungs- und Beratungsarbeit des Instituts lagen in den Jahren 2019 und 2020 hauptsächlich bei den Themen der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie bei der Begleitung der Verhandlungen über ein internationales Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Ein weiterer beständiger Schwerpunkt setzt das Menschenrechtsinstitut bei den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere fokussiert es sich hierbei auf das Thema der beruflichen Bildung von Menschen mit Behinderungen: Junge Menschen mit Behinderungen sollen – wie alle Jugendlichen – nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Beruf zu beginnen.
Für die Zukunft nimmt die DIMR folgende drei Aufgaben in den Fokus: «die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts angesichts wachsender Verwerfungen durch die Globalisierung, die menschenrechtliche Gestaltung des fundamentalen Wandels der Lebensgrundlagen durch den Klimawandel, die Digitalisierung und künstliche Intelligenz sowie eine bessere Wahrung der Menschenrechte und des Rechtsstaats durch die Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzsystems».
Weiterführende Informationen
- Deutsches Institut für Menschenrechte
Offizielle Website des DIMR - Treffen zu nationalen Menschenrechtsinstitution in föderalen Staaten – ein Rückblick
Artikel von humanrights.ch, 1. April 2015 - Bilanz nach 20 Jahren Deutsches Institut für Menschenrechte
Lesung und Anhörung Deutscher Bundestag, 24. März 2021