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Stellungnahme zum Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts

17.05.2021

humanrights.ch begrüsst einige der Änderungsvorschläge für das Strafgesetzbuch, ist jedoch der Ansicht, dass die beiden vorgeschlagenen Definitionen des Vergewaltigungsbegriffs die sich aus den internationalen Menschenrechtsnormen und -instrumenten ergebenden Anforderungen nicht erfüllen. Vergewaltigung und sexuelle Gewalt müssen in einem zeitgemässen Sexualstrafrecht auf Grundlage einer fehlenden Einwilligung definiert werden. Die Vernehmlassungsantwort legt die Bedenken von humanrights.ch in dieser Hinsicht dar, erklärt verbreitete Mythen über eine auf dem Zustimmungsprinzip basierende Definition von Vergewaltigung, gibt einen Überblick über die gesetzliche Lage in Europa und schliesst mit wichtigen Empfehlungen an die Behörden.