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Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der CEDAW-Empfehlungen in der Schweiz (6. Periodischer Report)

29.01.2025

Am 3. Januar 2025 hat die NGO-Koordination post Beijing Schweiz ihre Stellungnahme zum Zwischenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses veröffentlicht. Diese Stellungnahme beleuchtet sowohl Erfolge als auch bestehende Herausforderungen bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Schweiz.

CEDAW – Ein bindendes Instrument, kein «programmatischer Auftrag»

Die NGO-Koordination widerspricht entschieden der Darstellung des Bundes, dass die CEDAW-Konvention lediglich einen «allgemein umschriebenen Gleichstellungsauftrag» darstelle. Insbesondere die Artikel 2 bis 5 verpflichten die Schweiz zu aktiven Massnahmen gegen Diskriminierung und zur Förderung der Gleichstellung – de jure und de facto – sowohl in der Gesellschaft wie auch in der Wirtschaft und der Politik. Die NGO fordert eine verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit und eine konsequente Erhebung geschlechtsspezifischer Daten.

Justiz: Schulung zu Frauenrechten gefordert

Trotz 26 Jahren CEDAW in der Schweiz fehlt eine systematische Schulung für Justizbehörden. Die NGO-Koordination fordert, die Konvention in juristische Studiengänge und Weiterbildungen zu integrieren, um die Anwendung in der Praxis zu fördern.

Kantonale Gleichstellungsstellen: Mehr Ressourcen erforderlich

Die ungleiche Finanzierung der kantonalen Gleichstellungsstellen stellt ein Problem dar. Die NGO fordert, dass alle Kantone über adäquat ausgestattete Gleichstellungsbüros verfügen. Instrumente wie Gender Budgeting könnten dabei gezielt eingesetzt werden.

Fortschritte bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Die Reform des Sexualstrafrechts, die unter anderem auf das Prinzip der Zustimmung setzt, wird begrüsst. Ebenso positiv bewertet die NGO die strafrechtliche Verfolgung von «Stealthing» und «Revenge Porn». Dennoch fordert sie umfassendere Massnahmen, darunter Sensibilisierungskampagnen, Schulungen und die Erhebung detaillierter Statistiken.

Rechte von Migrantinnen bei häuslicher Gewalt

Die Revision der Härtefallregelung im Aufenthaltsrecht wird als wichtiger Fortschritt angesehen. Allerdings bleiben Lücken, etwa für Sans-Papiers, die weiterhin besonders vulnerabel sind. Die NGO fordert hier spezifische Regelungen und eine bessere Umsetzung der neuen Gesetze.

Fazit: Noch viel Arbeit vor uns

Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz würdigt die bisherigen Fortschritte, betont jedoch, dass noch viel zu tun bleibt. Besonders marginalisierte Gruppen wie Migrant*innen und Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt bedürfen verstärkter Aufmerksamkeit. Ein intersektionaler Ansatz sei essenziell, um die Überschneidungen von Diskriminierungen wirksam zu adressieren.

kontakt

Tarek Naguib
Koordinator der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz

tarek.naguib@humanrights.ch
031 301 06 73
Bürozeiten: Mo-Mi

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