03.11.2021
Die zwischenstaatliche UNO-Arbeitsgruppe IGWG, welche seit 2014 mit der Ausarbeitung eines verbindlichen internationalen Abkommens über transnationale Unternehmen und Menschenrechte beauftragt ist, hielt vom 25. bis 29. Oktober 2021 ihre siebte Sitzung im Saal des UNO-Menschenrechtsrates ab. Die Vertreter dreier NGOs äussern sich nun kritisch: Die Schweiz ist zu passiv und muss sich an den Verhandlungen an der nächsten Sitzung im Oktober 2022 aktiv beteiligt.
Transnationale Konzerne, die durch Handels- und Investitionsbestimmungen geschützt sind, entziehen sich weitgehend jeder demokratischen Kontrolle. Ermöglicht wird dies durch ihre beträchtliche wirtschaftliche, finanzielle und politische Macht und ihren transnationalen Charakter, aber auch durch die komplexen Strukturen, welche sie zur Umgehung von Vorschriften und Gesetzen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene einsetzen. Um dieses Machtungleichgewicht und die menschenrechtliche Straflosigkeit transnationaler Unternehmen zu beseitigen, sind die von der IGWG geführten Verhandlungen entscheidend.
Die Bestimmungen im aktuellen Entwurf des Abkommens über transnationale Unternehmen und Menschenrechte sollen unter anderem den Zugang der Opfer zu Rechtsmitteln verbessern und die Pflichten der Staaten im Umgang mit Unternehmen klären; namentlich durch die Einführung einer Sorgfaltspflicht in der gesamten Wertschöpfungskette, verbunden mit einer zivil- und strafrechtlichen Haftung. Während das Tauziehen zwischen den Industriestaaten und den Ländern des globalen Südens weitergeht, leistet die Zivilgesellschaft wichtige Arbeit: Sie hat sich zu zwei grossen Koalitionen – der Treaty Alliance und der Global Campaign – zusammengeschlossen, überwacht die Sitzungen der IGWG und gibt konkrete Empfehlungen ab, damit die Verhandlungen in einem Abkommen münden, das die Menschenrechte effektiv schützt.
So beschäftigt sich auch die Arbeitsgruppe Transnationale Konzerne und Menschenrechte der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz mit dem in Frage stehenden UNO-Abkommen und der Rolle, welche die Schweiz bei dessen Erarbeitung einnimmt. Die NGOs bedauern, dass sich Schweiz bis anhin nicht in die Verhandlungen eingebracht hat und fordern den Bundesrat dringend auf, ein Verhandlungsmandat zu erteilen. Das Argument des Bundesrates gegen die Konzernverantwortungsinitiative, die Schweiz solle auf dem internationalen Parkett nicht «im Alleingang» agieren, greift mit Blick auf die zwischenstaatlichen Verhandlungen der IGWG nicht mehr.
Anlässlich der 7. Sitzung der IGWG in Genf sprach humanrights.ch mit den Verantwortlichen dreier NGOs, welche sich in der AG Transnationale Konzerne und Menschenrechte beteiligen:
Interview mit François Mercier, Programmbeauftragter für Bergbau und Menschenrechte beim Fastenopfer, 26. Oktober 2021
Interview mit Michael Nanz, Co-Präsident von FIAN Schweiz, 27. Oktober 2021
Interview mit Melik Özden, Direktor des CETIM, 29. Oktober 2021
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