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Überprüfung der Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat: Die Zivilgesellschaft übt Kritik

13.07.2023

Am 7. Juli 2023 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zu den Empfehlungen präsentiert, die er im Rahmen der universellen periodischen Überprüfung (UPR) von der UNO erhalten hatte. Mitgliedorganisationen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz kritisieren diese in mehreren Punkten: Der Bund weigert sich weiterhin, die Justiziabilität der meisten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte anzuerkennen und verschiedene Fakultativprotokolle zu ratifizieren, die es ermöglichen würden, die daraus abgeleiteten Menschenrechte zu konkretisieren. Weiter stellt der Bund nicht genügend Mittel für die Arbeit zur Verteidigung und Umsetzung der Menschenrechte bereit.

Anlässlich der 53. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im Juli 2023 hat die Arbeitsgruppe zur universellen periodischen Überprüfung (UPR) ihren Bericht über die Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen der Schweiz veröffentlicht. Die Schweiz hat 209 der 317 eingegangenen Empfehlungen akzeptiert und 102 weitere zur Kenntnis genommen.

Michael Ineichen (Koordinator der Arbeitsgruppe «UPR» der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz), Léa Winter (Koordinatorin der Arbeitsgruppe «wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte») sowie Etienne Cottier (Koordinator der Arbeitsgruppe «Bekämpfung der Folter») werfen der Schweiz jedoch vor, die Realität zu beschönigen, und bedauern den Mangel an Selbstkritik.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte immer noch als nicht einklagbar betrachtet

Die Schweiz schreibt den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (WSK-Rechte) weiterhin einen rein programmatischen Charakter zu und bestreitet ihre Einklagbarkeit. Der Bund weigert sich, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren. Massnahmen in diesem Bereich sind jedoch notwendig, etwa da 8% der Schweizer Bevölkerung derzeit unterhalb der Armutsgrenze leben.

Der Bund lehnte einige Empfehlungen im Bereich der WSK-Rechte ab, die sich insbesondere auf die Umsetzung der UN-Erklärung über die Rechte von Bauern und anderen in ländlichen Gebieten tätigen Personen (UNDROP) bezogen, deren Verabschiedung im UN-Menschenrechtsrat die Schweiz 2018 jedoch unterstützt hatte.

Im Bereich der Lohngleichheit werden die freiwilligen Massnahmen im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 nicht ausreichen, um die anhaltende Kluft zwischen den Löhnen von Männern und Frauen zu schliessen. Auch für eine bessere Vertretung von Frauen in Führungspositionen sind stärkere Massnahmen erforderlich. Dieses Ziel ist Gegenstand mehrerer Empfehlungen der Mitgliedstaaten, die der Bundesrat angenommen hat.

Die Schweiz wird wohl zu den letzten Ländern in Europa gehören, die eine verbindliche Regelung für die Aktivitäten ihrer multinationalen Unternehmen einführen, um Menschenrechtsverletzungen im Ausland zu unterbinden. Darüber hinaus sind die verbindlichen Massnahmen zur Regulierung des Schweizer Finanzsektors und seiner Investitionen in fossile Energieträger noch weitgehend unzureichend. Die Behörden zögern zudem weiterhin, in ihrer Berichterstattung die Auswirkungen des Klimawandels spezifisch auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.

Verbot von Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Diskriminierung

Gemäss den UPR-Empfehlungen weist die Schweizer Gesetzgebung in den Bereichen Haft, Asyl und Polizeigewalt erhebliche Lücken auf. Die Regierung unterstützt die Einführung einer Definition von Folter im Strafgesetzbuch nicht explizit.

Zur Zeit werden nicht alle Arten von Diskriminierung verfolgt – insbesondere rassistische Handlungen der Polizei nicht. Indem sie die Empfehlungen zum rassistischen Profiling und zu unabhängigen Kontrollinstanzen für die Polizei lediglich «zur Kenntnis» genommen haben, verpassten die Behörden die Gelegenheit, sich für konkrete Massnahmen einzusetzen.

Die Schweiz hat zwar viele Empfehlungen in Bezug auf Migrant*innen und geflüchtete Menschen angenommen, aber nur unzureichende Schritte unternommen, um deren Rechte zu gewährleisten. Die Behörden müssen mehr tun, um Fälle von Rassismus und Misshandlungen in Asylunterkünften zu bekämpfen und sollten ihre Politik in Bezug auf humanitäre Visa und Familienzusammenführung revidieren.

Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) noch immer nicht ratifiziert. Der Bundesrat hat jedoch die Empfehlungen für eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen angenommen.

Unzureichende Mittel für die Umsetzung der Menschenrechte

Die Position der Schweiz zum institutionellen Menschenrechtsschutz entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht der Realität: Der Koordinationsmechanismus für die Berichterstattung, Überwachung und Umsetzung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene verfügt über keine Strategie und nur über sehr ungenügende Ressourcen. Auch der neu gegründeten Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) wird es aufgrund der sehr bescheidenen Finanzierung kaum gelingen, ihren Auftrag wirklich zu erfüllen.

Die Zivilgesellschaft wird die Menschenrechtssituation in Bezug auf die an die Schweiz gerichteten Empfehlungen – insbesondere hinsichtlich jener, welche die Behörden nicht akzeptiert haben – aufmerksam verfolgen.