12.03.2025
Zusammen mit der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz engagiert sich humanrights.ch seit Jahren für einen besseren Diskriminierungsschutz. Mit dem Vorschlag für ein Antidiskriminierungsgesetz nimmt humanrights.ch einen neuen Anlauf, die Diskussion innerhalb der Zivilgesellschaft anzustossen.

Seit Jahrzehnten wird die Schweiz von den verschiedenen internationalen Überwachungsorganen zum Schutz der Menschenrechte gerügt, weil sie die Bevölkerung nicht genügend vor Diskriminierung schützt. Zur Verbesserung der Situation fordern sie eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung. Mit gleicher Hartnäckigkeit wehren sich Bundesrat und Parlament dagegen, die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Diskriminierung umfassend auszubauen. Auch innerhalb der Organisationen, die sich gegen Diskriminierung und für die Gleichstellung einsetzen, gibt es bis anhin kein gemeinsames Projekt für eine grundlegende Stärkung des Rechts gegen Diskriminierung. Der sektorielle Weg erscheint vielen zielführender.
Der aktuelle rechtliche Schutz vor Diskriminierung ist nicht gerecht, er funktioniert nur ungenügend und ist wenig kohärent. Zwar konnten immer wieder wichtige Fortschritte in bestimmten Bereichen erkämpft werden. Dazu zählen zum Beispiel Mitte der 1990er Jahre die Einführung der Rassendiskriminierungsstrafnorm und das Gleichstellungsgesetz für Frau und Mann, 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz, 2020 das strafrechtliche Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, 2022 die Ehe für alle, sowie 2024 das neue Sexualstrafrecht. Allerdings gibt es im rechtlichen Schutz vor Diskriminierung erhebliche bis grosse Defizite – so etwa bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, rassistischer und antisemitischer Diskriminierung, aufgrund des Lebensalters und der sozioökonomischen Situation.
Mit dem Vorschlag für ein Antidiskriminierungsgesetz möchte humanrights.ch die Diskussion innerhalb der Zivilgesellschaft anstossen:
- Warum braucht es ein solches Gesetz?
- Wer ist geschützt?
- Welche Lebensbereiche sind umfasst?
- Welche Rechte und Verpflichtungen ergeben sich daraus?
- Ist die Zeit reif für ein Projekt zur Förderung eines breiten Schutzes vor Diskriminierung?
Diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihnen diskutieren und laden sie herzlich zu einem Diskussion mit anschliessendem Abendessen in Bern ein.
ZEIT & ORT
Das Diskussion findet am 16. Juni 2025 von 16.15-19.00 Uhr in Bern statt (der genaue Ort wird bei Anmeldung bekannt gegeben). Im Anschluss gehen wir gemeinsam ins Casa d’Italia zu Abend essen.
ZIELPUBLIKUM
Das Diskussion richtet sich an Mitarbeitende und Organisationen, die sich gegen Diskriminierung und für die Menschenrechte einsetzen, an Wissenschaftler*innen und Studierende und einem starken Diskriminierungsschutz zugewandte Personen aus Politik und Kultur.
ANMELDUNG
Um sich für das Diskussion anzumelden, senden Sie bitte eine E-Mail mit ihrem Namen an Tarek Naguib (tarek.naguib@humanrights.ch).
TEILNAHMEGEBÜREN
Unentgeltlich
PROGRAMM
16.15 Uhr Eintreffen mit Kaffee & Früchten
16.30 Uhr Begrüssung & Vorstellung des Rahmengesetzes und der Argumente
16.45 Uhr 1. Austauschrunde zur inhaltlichen Stossrichtung
17.45 Uhr Pause
18.00 Uhr 2. Austauschrunde zur politischen Realisierbarkeit
19.00 Uhr Abschlussrunde
19.15 Uhr Ende der Veranstaltung & gemeinsamer Spaziergang ins Casa d’Italia