06.07.2017
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 den Schweizer Staatenbericht zum dritten Zyklus der «Allgemeinen Regelmässigen Überprüfung» (UPR) des UNO-Menschenrechtsrats vorgelegt. Der Bericht ziehe «Bilanz über die Menschenrechtssituation in der Schweiz und die wichtigsten Massnahmen, die in den vergangenen Jahren in diesem Bereich ergriffen wurden», heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrats.
Worauf bezieht sich der Bericht?
Dieser hohe Anspruch wird relativiert, wenn man schaut, worauf sich der Bericht bezieht, nämlich auf die 99 Empfehlungen, welche die Schweiz im zweiten UPR-Zyklus von den andern Staaten erhalten und akzeptiert hatte. Die 41 damals abgelehnten Empfehlungen, welche in der Regel mehr kontroverse und oftmals wichtigere Menschenrechtsprobleme der Schweiz betreffen, sind also gar nicht Gegenstand dieses Staatenberichts.
- Menschenrechtsprüfung der Schweiz (UPR): Gemischte Bilanz
Fazit zum zweiten UPR-Zyklus zur Schweiz vom 14.03.2013
Nützliche Übersicht
Gleichwohl enthält der vorliegende Bericht dicht gedrängt eine nützliche Übersicht über die vielen Massnahmen, welche der Bund in den vergangenen Jahren zur Optimierung des Menschenrechtsschutzes in den verschiedenen Bereichen getätigt hat: Es geht um die Gleichstellung der Geschlechter, um die Rechte von Kindern, älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung, sowie von Migrantinnen und Migranten etc. Weiter sind auch die Freiheitsrechte und die sozialen Menschenrechte thematisiert. So liest sich der Bericht als eine Art Verzeichnis von kürzlich ergriffenen Massnahmen des Bundes und teilweise der Kantone in vielen verschiedenen Bereichen.
Beschönigungen, Dialogrunde und mutiger Schritt
Wie es in der Natur solcher Staatenberichte liegt, wird die Arbeit der Behörden in ein gutes Licht gerückt und gewisse Einzelheiten, die nicht ins Bild passen, werden eher beschönigt oder aber ausgelassen.
Allerdings muss man einräumen, dass sich das federführende EDA und die sonstigen beteiligten Bundesstellen noch während der Erarbeitung des Berichts anlässlich einer Dialogrunde mit einem Dutzend Vertretern/-innen von Nichtregierungsorganisationen der Kritik gestellt hatten. Die kritischen Feedbacks sind in der Regel zwar nicht in die Schlussfassung des Staatenberichts selber eingeflossen, doch eine Auswahl der NGO-Stellungnahmen wird im originalen Wortlaut im Anhang II des Staatenberichts dokumentiert. Dieser Schritt ist nicht selbstverständlich und trägt dazu bei, dass der Bericht als Ganzes spannender zu lesen ist als seine Vorläufer.
Eine zusammenfassende kurze Stellungnahme der NGO-Plattform Menschenrechte wurde darüber hinaus ganz am Schluss in den offiziellen Teil des Staatenberichts integriert (vgl. S. 23).
Wie weiter?
Der Staatenbericht sowie die bereits früher eingereichten NGO-Berichte sind wichtige Grundlagen für alle übrigen Staaten, die aufgefordert sind, am 10. Nov. 2017 anlässlich einer Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats in Genf ihre neuen Empfehlungen an die Schweiz abzugeben.
Danach hat die Schweiz etwa drei Monate Zeit, um zu entscheiden, welche der Empfehlungen aus dem dritten UPR-Zyklus sie akzeptiert und welche sie ablehnt. Das Ergebnis mit der neuen Liste der akzeptierten Empfehlungen an die Schweiz wird dann anlässlich der Session des Menschenrechtsrats im März 2018 offiziell besiegelt.
Dokumentation
- Der Bundesrat zieht Bilanz über die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz
Medienmitteilung des Bundesrats vom 28.06.2017 - Dritter Bericht zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung der Schweiz
Bern, 28. Juni 2017