27.11.2009
Der Bundesrat ist in seiner Antwort vom 18. Nov. 2009 auf die Interpellation von Nationalrätin Anita Lachenmeier-Thüring (GPS) vom 23. Sept. 2009 zum Stand des UPR-Follow-up-Prozesses zwar auf die einzelnen Fragen eingegangen. Doch der Hauptfrage ist er ausgewichen, welche Massnahmen der Bund vorzukehren gedenkt, damit der Follow-up-Prozess zu verbindlichen, institutionell abgestützten Resultaten führen könnte. Insbesondere die Frage, was getan wird, um die Kantone in einer verbindlichen Form in diesen Prozess einzubinden, ist unbeantwortet geblieben.
- 09.3834 – Interpellation: Umsetzung von UPR-Follow-up
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