23.05.2011
Mitteilung Nr. 357/2008, Urteil vom 23. Mai 2011
Im Fall Fuad Jahani gegen die Schweiz wies der CAT auf die beunruhigende menschenrechtliche Situation im Iran hin. Das persönliche und tatsächliche Risiko Jahanis, ein Angehöriger der kurdischen Minderheit, im Falle einer Rückkehr in seinen Heimatstaat gefoltert zu werden, sah der CAT aufgrund der früheren Verhaftung Jahanis bei einer kurdischen Demonstration und seiner politischen Aktivitäten in der Schweiz als erwiesen an.
- Quelle: Neuste Entscheide des UN-Ausschusses zur Verhütung von Folter betreffend die Schweiz
Artikel auf der Website des Kompetenzzentrums für Menschenrechte, Bereich Justiz und Polizei vom 26. Oktober 2011