10.05.2012
Mitteilung Nr. 381/2009, Urteil vom 21. November 2011
Der UN-Ausschuss zur Verhütung von Folter (CAT) hat im November 2011 drei Beschwerden gegen die Schweiz behandelt. Betreffend die Beschwerde der iranischen Staatsangehörigen Abolghasem Faragollah et al. stellte er eine Verletzung von Art. 3 der Anti-Folterkonvention durch die Schweiz fest.