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Abolghasem Faragollah et al. gegen die Schweiz

10.05.2012

Mitteilung Nr. 381/2009, Urteil vom 21. November 2011

Der UN-Ausschuss zur Verhütung von Folter (CAT) hat im November 2011 drei Beschwerden gegen die Schweiz behandelt. Betreffend die Beschwerde der iranischen Staatsangehörigen Abolghasem Faragollah et al. stellte er eine Verletzung von Art. 3 der Anti-Folterkonvention durch die Schweiz fest.