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S.L.

17.06.2015

Beschwerde Nr. 41269/08
Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK)
Der EGMR verneint in seinem Entscheid die Verletzung von Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren). Er hält aber zugleich fest, dass die Polizei die Beschwerdeführerin bei der Einvernahme auf ihr Recht, sich nicht selbst zu belasten und auf ihr Aussageverweigerungsrecht hätte hinweisen sollen.