16.10.2015
Beschwerde Nr. 27510/08
Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsäusserungsfreiheit)
Die Grosse Kammer des EGMR kommt in ihrem Urteil vom 15. Okt. 2015 zum Schluss, dass die Schweiz den türkischen Nationalisten Dogu Perinçek zu Unrecht verurteilt hat. Das Bundesgericht hatte ihn wegen seiner Leugnung des Armenier-Völkermords während Auftritten in der Schweiz mit Verweis auf die Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis Abs 4.) schuldig gesprochen. Der EGMR schützt in diesem international brisanten Fall die Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK).
- Affaire Perinçek c. Suisse
EGMR Urteil vom 15. Oktober 2015 auf Französisch - EGMR zum Fall Perincek: Auch die Grosse Kammer schützt die Meinungsäusserungsfreiheit
Artikel auf humanrights.ch vom 15. Oktober 2015