14.07.2012
Beschwerde Nr. 16354/06
Keine Verletzung des Art. 10 EMRK (Meinungs- und Informationsfreiheit)
(Verbot einer Plakat-Kampagne der Bewegung verstösst nicht gegen die Meinungsäusserungsfreiheit)
- Urteil der Grossen Kammer vom 13. Juli 2012
auf Hudoc (französich) - Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz
Seite auf humanrights.ch
Siehe auch das Urteil der ersten Kammer vom 13. Januar 2011
- Urteil
- Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz
Seite auf humanrights.ch