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Lacatus (2021)

09.03.2021

Beschwerde Nr. 14065/15
Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)

Gemäss einem Urteil vom 19. Januar 2021 des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz durch die Bestrafung einer bettelnden Roma das Recht auf Privatleben gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Die Strassburger Richter*innen halten fest, dass die Busse von 500 CHF – beziehungsweise die Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen wegen Nichtzahlung – unverhältnismässig sei. Absolute Bettelverbote verletzen die Europäische Menschenrechtskonvention.