09.03.2021
Beschwerde Nr. 14065/15
Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
Gemäss einem Urteil vom 19. Januar 2021 des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz durch die Bestrafung einer bettelnden Roma das Recht auf Privatleben gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Die Strassburger Richter*innen halten fest, dass die Busse von 500 CHF – beziehungsweise die Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen wegen Nichtzahlung – unverhältnismässig sei. Absolute Bettelverbote verletzen die Europäische Menschenrechtskonvention.
- Lacatus gegen die Schweiz
EGMR Urteil vom 19. Januar 2021 - Absolute Bettelverbote: Ein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel auf humanrights.ch, 11. Februar 2021