02.06.2015
Beschwerde Nr. 6009/10
Keine Verletzung von Art. 8 EMRK
Der EGMR bestätigt das Bundesgericht in seinem Urteil, dass die Ausweisung eines straffällig gewordenen albanischen Staatsangehörigen nicht gegen das in Art. 8 EMRK festgelegte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstösst.
- Affaire K.M. c. Suisse
Urteil des EGMR vom 2. Juni 2015 (auf Französisch) - Kurzbesprechung des Urteils auf deutsch
Quelle: Dialog EMRK, auf humanrights.ch