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Haldimann et al.

24.02.2015

Beschwerde Nr. 21830/09
Verletzung von Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäusserung)
Der EGMR befindet, dass die Ausstrahlung einer mit verdeckter Kamera aufgenommenen Recherche von der Meinungsäussserungsfreiheit gedeckt ist. Die Journalisten des TV-Magazins «Kassensturz» wurden deshalb zu unrecht wegen Verletzung der Privatsphäre verurteilt.