24.02.2015
Beschwerde Nr. 21830/09
Verletzung von Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäusserung)
Der EGMR befindet, dass die Ausstrahlung einer mit verdeckter Kamera aufgenommenen Recherche von der Meinungsäussserungsfreiheit gedeckt ist. Die Journalisten des TV-Magazins «Kassensturz» wurden deshalb zu unrecht wegen Verletzung der Privatsphäre verurteilt.
- Affaire Haldimann et autres c. Suisse (Urteil nur auf Französisch)
Urteil des EGMR (Requête no 21830/09) vom 24. Februar 2015 - Kurzbesprechung des Urteils auf deutsch
mit Dokumentation auf humanrights.ch