27.11.2013
Beschwerde Nr. 5809/08
Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) - mit vier zu drei Stimmen.
(Ein irakischer Staatsangehöriger sowie die Gesellschaft, in der der Iraki als Geschäftsführer arbeitete, klagten gegen die Schweiz, weil diese ihre Vermögen aufgrund der UNO-Sicherheitsrat-Resolutionen vom August 1990 gegenüber Irak verhängten Embargo ohne EMRK-konformes Verfahren und in Abwesenheit der Beschwerdeführer eingefroren hatte)
- Urteil vom 26. November 2013
auf HUDOC (französisch) - EGMR-Urteil Al-Dulimi: EMRK hat Vorrang gegenüber Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats
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