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50 Jahre Europäischer Gerichtshof der Menschenrechte

27.02.2009

Mit einer Veranstaltung am 30. Jan. 2009 eröffnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg sein 50-Jahr-Jubiläum. Die Richterinnen und Richter aus den 46 Mitgliedsstaaten blicken auf eine sehr bewegte Zeit seit der Gründung des EGMR im Jahre 1959 zurück.
Geprägt durch die schwierige Bewältigung des 2. Weltkriegs, die rasante Entwicklung Europas und der Vereinigung von West und Ost, hat sich das «Gewissen Europas» zu einer der wichtigsten Anlaufstellen von europäischen Bürgerinnen und Bürgern entwickelt. Ausserdem habe der EGMR entscheidend dazu beigetragen, Europa auf gemeinsame Werte zu verpflichten, meinte die an die Jubiläumsfeier vom 23. 2. 2009 eingeladene französische Justizministerin Rachida Dati.

Die Lage ist alles andere als idyllisch

Strassburg stellt heute mehr denn je für viele Opfer von staatlichen Menschenrechtsverletzungen in Europa die letzte Instanz und oftmals gleichzeitig auch letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit dar. Und dennoch, die Bilanz ist durchzogen.

Verfolgte Medienschaffende, diskriminierte Minderheiten, gefolterte oder misshandelte Inhaftierte, zu langes Warten auf Rechtsurteile: Dies sind alles nur Beispiele welche aufzeigen, dass die gravierende Verletzung der Menschenrechte auch heute noch häufige Realität in Europa ist, wie auch der aktuelle Präsident des EGMR, Jean-Paul Costa, bemerkt. Das Jahr 2008 hat mit 50 000 neu eingetroffenen Klagen den Rekord einmal mehr gebrochen.
Über ein Viertel der zu prüfenden Beschwerden sind 2008 gegen Russland eingegangen, gefolgt von der Türkei und Rumänien. Doch auch Länder wie die Schweiz bleiben nicht verschont: Zwischen 1998 und 2008 wurde die Eidgenossenschaft rund 44 Mal verurteilt.

Eine ungewisse Zukunft

Vor dem Hintergrund der Statistiken ist es nicht verwunderlich, dass der Gerichtshof immer mehr an seine Grenzen stösst. Anfang 2009 sind um die 100'000 Dossiers aus fast 50 Ländern pendent. Ein zugrunde liegendes Problem ist, dass die Mitgliedstaaten des Europarats den politischen Willen vermissen lassen, den EGMR mit ausreichend finanziellen Ressourcen auszustatten. Ungenügende Infrastruktur, chronische Überlastung und schlechte Sozialleistungensind sind für das Personal längst unzumutbar geworden.

Das 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom Mai 2003 wäre ein erster Schritt, um unter anderem dem Problem des Pendenzenberges entgegen zu wirken. Es sieht Änderungen im Individualbeschwerdeverfahren vor, was dem Gerichtshof die langwierige Arbeit der Prüfung der Beschwerden erleichtern sollte. Doch sein Inkrafttreten wird nach wie vor von Russland verhindert - offenbar aus politischen Gründen.

Trotz allem: Auch wenn über einige Massnahmen in der Zukunft des EGMR nachgedacht werden muss, das EMGR hat die grosse internationale Anerkennung zu seinem 50jährigen Bestehen mehr als verdient. 

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